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Thema: Solaranlage.

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Autor Beitrag
 Verfasst am: 28.04.2011 14:53:56 Titel: Solaranlage.
Andere Fragestellung.
Sind für Solaranlagen, zur Erzeugung von Warmwasser (Heizung) mit Erd-Speicher-Tank,
Genehmigungen einzuholen ?

Freundliche Grüsse
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 Verfasst am: 29.04.2011 08:11:00 Titel: Re: Solaranlage.
Hallo Frau Matuscheck,

verfahrensfrei sind nach § 63 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe c der Landesbauordnung Schleswig-Holstein - LBO – (elektrische Energie erzeugende) Solarenergieanlagen und (Wärme erzeugende) Sonnenkollektoren…

- > …in und an Dach- und Außenwandflächen (von Gebäuden) …
- > …gebäudeunabhängig mit einer Höhe bis zu 2,75 m und einer Gesamtlänge bis zu 9 m,…

…soweit sie nicht an Kulturdenkmalen oder im Umgebungsschutzbereich von Kulturdenkmalen angebracht oder aufgestellt werden
(siehe unter -> http://www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de/jportal/?quelle=jlink&query=BauO+SH+%C2%A7+63&psml=bsshoprod.psml&max=true ).

Welche Behälter verfahrensfrei sind, finden Sie unter Nr. 5 der Vorschrift.


Anlagen, die nicht unter die Verfahrensfreiheit des § 63 LBO fallen, sind nach § 62 Abs. 1 LBO (grundsätzlich) baugenehmigungspflichtig (siehe unter -> http://www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de/jportal/?quelle=jlink&query=BauO+SH+%C2%A7+62&psml=bsshoprod.psml&max=true ).


Übrigens müssen natürlich auch verfahrensfreie Anlagen das materielle Recht beachten, wie etwa Festsetzungen eines ggf. bestehenden Bebauungsplans und die Bestimmung des § 6 LBO über die Einhaltung von Abstandflächen (siehe -> http://www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de/jportal/?quelle=jlink&query=BauO+SH+%C2%A7+6&psml=bsshoprod.psml&max=true ).

§ 6 Abs. 7 LBO enthält aber für gebäudeunabhängige Solaranlagen im Satz 1 Nr. 4 und für gebäudeabhängige in Satz 2 gewisse Erleichterungen.


Mit freundlichem Gruß

Jens Bebensee
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