Im Lexikon ist die Problematik Staffelgeschoss recht gut beschrieben. Auch die Skizze ist sehr informativ. Trotzdem sind mir bei der Skizze nach § 2 Abs 4 einige Gedanken bzw. Fragen gekommen ,die mir nicht klar sind .Angenommen lt. Skizze ist daß Staffelgeschoss ( am 2 ) ein Staffelgeschoß. Wenn nun das über dem Staffelgeschoß liegende Satteldach (mit z.B 40 Grad DN) eine Geschossfläche von kleiner 3/4 des des darunter liegenden Staffelgeschosses aufweist-also kein Vollgeschoss nach § 2 Abs5 ist, kann dieser Bereich dann nochzb. als Wohnung ausgebaut werden ?
|