Geschrieben von:
Alexander Ochs
|
Sehr geehrte Forumsmitglieder,
wirklich toll, dass es dieses interessante Forum gibt.
Die Gemeinde könnte sich vorstellen, eine Außenbereichssatzung aufzustellen um auf unserem Grundstück im Außendbereich eine Wohnbebauung zu ermöglichen. Das Grundstück grenz an bestehende bebaute Grundstücke an. Nun die Grundsätzlich Frage: Muss die höhere Planungbehörde der Außenbereichssatzung zustimmung oder kann die Gemeinde (mit Gemeinderat) selber entscheiden? Oder kann die höhere Planungsbehörde eine solche Satzung kippen? Wenn ja aus welchen Gründen?
|