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Thema: Außenbereichssatzung:Beteiligung höhere Planungsbehörde

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Autor Beitrag
 Verfasst am: 19.03.2011 14:06:54 Titel: Außenbereichssatzung:Beteiligung höhere Planungsbehörde
Sehr geehrte Forumsmitglieder,

wirklich toll, dass es dieses interessante Forum gibt.
Die Gemeinde könnte sich vorstellen, eine Außenbereichssatzung aufzustellen um auf unserem Grundstück im Außendbereich eine Wohnbebauung zu ermöglichen. Das Grundstück grenz an bestehende bebaute Grundstücke an. Nun die Grundsätzlich Frage: Muss die höhere Planungbehörde der Außenbereichssatzung zustimmung oder kann die Gemeinde (mit Gemeinderat) selber entscheiden? Oder kann die höhere Planungsbehörde eine solche Satzung kippen? Wenn ja aus welchen Gründen?
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 Verfasst am: 23.03.2011 19:15:20 Titel: Re: Außenbereichssatzung:Beteiligung höhere Planungsbehörde
Sehr geehrter Herr Ochs,

eine Außenbereichssatzung nach § 35 Abs. 6 BauGB bedarf seit dem Änderungsgesetz aus dem Jahre 2004 keiner Genehmigung durch die höhere Verwaltungsbehörde.

Nach der Ermächtigung im § 246 Abs. 1a BauGB können die Bundesländer jedoch eine Anzeigepflicht vorschreiben (siehe unter - > http://dejure.org/gesetze/BauGB/246.html ).

Mit freundlichem Gruß

Jens Bebensee
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