Internetportal Kreis Stormarn

  Willkommen im Stormarnforum

Buergerportal Kreis Stormarn
Buergerportal Kreis Stormarn
Buergerportal Kreis Stormarn
 

Schließen Bis auf weiteres können vom Fachdienst Bauaufsicht keine fachlichen Auskünfte gegeben werden.

Wir bitten um Ihr Verständnis.

Thema: Außenbereichssatzung:Beteiligung höhere Planungsbehörde

Sortierung der Artikel: Aufsteigend Absteigend nach Datum

Autor Beitrag
 Verfasst am: 23.03.2011 19:15:20 Titel: Re: Außenbereichssatzung:Beteiligung höhere Planungsbehörde
Sehr geehrter Herr Ochs,

eine Außenbereichssatzung nach § 35 Abs. 6 BauGB bedarf seit dem Änderungsgesetz aus dem Jahre 2004 keiner Genehmigung durch die höhere Verwaltungsbehörde.

Nach der Ermächtigung im § 246 Abs. 1a BauGB können die Bundesländer jedoch eine Anzeigepflicht vorschreiben (siehe unter - > http://dejure.org/gesetze/BauGB/246.html ).

Mit freundlichem Gruß

Jens Bebensee
Navigation: nach obenNach oben
Navigation: nach obenNach unten
 Verfasst am: 19.03.2011 14:06:54 Titel: Außenbereichssatzung:Beteiligung höhere Planungsbehörde
Sehr geehrte Forumsmitglieder,

wirklich toll, dass es dieses interessante Forum gibt.
Die Gemeinde könnte sich vorstellen, eine Außenbereichssatzung aufzustellen um auf unserem Grundstück im Außendbereich eine Wohnbebauung zu ermöglichen. Das Grundstück grenz an bestehende bebaute Grundstücke an. Nun die Grundsätzlich Frage: Muss die höhere Planungbehörde der Außenbereichssatzung zustimmung oder kann die Gemeinde (mit Gemeinderat) selber entscheiden? Oder kann die höhere Planungsbehörde eine solche Satzung kippen? Wenn ja aus welchen Gründen?
Navigation: nach obenNach oben
Navigation: nach obenNach unten

Sortierung der Artikel: Aufsteigend Absteigend nach Datum

Über neue Beiträge informieren
  Tragen Sie hier Ihre E-Mail-Adresse ein, um über neue Beiträge zu diesem Thema informiert zu werden:
E-Mail-Adresse: