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Thema: Bauen im Außenbereich

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Autor Beitrag
 Verfasst am: 14.03.2011 09:26:52 Titel: Bauen im Außenbereich
Ich und meine baldige Frau haben von ihren Eltern ein Stück Land im Außenbezirk vermacht bekommen und wollen dort nun ein Haus bauen.
Wir wollten nun eigentlich loslegen. Jedoch hat unsere Kreisverwaltung uns einen Strich durch die Rechnung gemacht. Kennen Sie Wege dies zu ändern?

Zur Lage:
Direkt angrenzend an das Stück Land (1,3ha) sind 6 Wohnhäuser an einander gebaut. (Ich habe mal einen Plan gezeichnet, findet sich hier: http://www.uw-gaming.de/images/bauland.jpg)
Man könnte doch eigentlich sich dazu gesellen oder nicht?`
Ich verstehe nicht wieso es abgelehnt wurde.

Es kann nicht wahr sein, dass uns das Stück Land verwehrt wird, ihre Eltern und Vorfahren haben es seit Jahrzenten/Jahrhunderten!

Ich hoffe auf eine Antwort und Lösung des Problems.

In großer Hoffnung, Björn
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 Verfasst am: 17.03.2011 16:50:01 Titel: Re: Bauen im Außenbereich
Hallo Björn,

wenn Ihr Grundstück das mit dem Kreuz ist (Flurstück 22?), sieht es auch aus meiner Sicht nicht gut aus mit einer Wohnhausbebauung.

Die Gebäude bilden eine Splittersiedlung, deren Erweiterung durch ein Wohnhaus zu befürchten wäre und damit öffentliche Belange beeinträchtigen würde (vgl. § 35 Abse. 2 und 3 Satz 1 Nr. 7 BauGB unter -> http://dejure.org/gesetze/BauGB/35.html ).

Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Gemeinde hier einen Bebauungsplan aufstellt, der eine Bebauung des Flurstücks ermöglicht.

Mit freundlichem Gruß

Jens Bebensee
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 Verfasst am: 17.03.2011 16:58:19 Titel: Re: Bauen im Außenbereich
Hallo, vielen Dank für die Antwort, ich bin gerade auch wieder zu Hause von dem Termin beim Bauamt bei uns.

Die sagen genau das gleiche: "Erweiterung und Festigung einer Splittersiedlung".

Was kann ich nun tun?? Ich habe schon in den letzten Tagen eine bessere Zeichnung angelegt, siehe: http://www.uw-gaming.de/bauen/grundstueck.jpg

Ich bin total verzeifelt, was bleiben mir für Möglichkeiten?

mfg
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 Verfasst am: 17.03.2011 17:46:42 Titel: Re: Bauen im Außenbereich
Hallo Björn,

...keine Ursache.

Dioch leider sehe ich - wie gesagt - kaum Chancen, dass die Gemeinde (extra) für Sie einen Bebauungsplan aufstellt. Der wäre wohl auch nicht mit einer geordneten städtebaulichen Entwicklung vereinbar.

Nach dem Willen des Bundesgesetzgebers gilt für sogenannte "sonstige Vorhaben" im Außenbereich praktisch ein Bauverbot.

Mit freundlichem Gruß

Jens Bebensee
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 Verfasst am: 17.03.2011 17:46:45 Titel: Re: Bauen im Außenbereich
Hallo Björn,

...keine Ursache.

Doch leider sehe ich - wie gesagt - kaum Chancen, dass die Gemeinde (extra) für Sie einen Bebauungsplan aufstellt. Der wäre wohl auch nicht mit einer geordneten städtebaulichen Entwicklung vereinbar.

Nach dem Willen des Bundesgesetzgebers gilt für sogenannte "sonstige Vorhaben" im Außenbereich praktisch ein Bauverbot.

Mit freundlichem Gruß

Jens Bebensee

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Zuletzt geändert am 03.04.2011 um 09:20:23 von Jens Bebensee.
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