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Thema: Kanalleitung und Außenbereich im Innenbereich

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Autor Beitrag
 Verfasst am: 13.03.2011 12:48:22 Titel: Kanalleitung und Außenbereich im Innenbereich
Grüß Gott Herr Bebensee,

ich habe gleich zwei Anliegen im Zusammenhang mit unserem Bauvorhaben und bin mir sicher, Sie können mir weiterhelfen:

1. Bei dem Objekt, das wir beabsichtigen umzubauen, handelt es sich um eine ehemalige landwirtschaftliche Hofstelle samt Wohn-, Stall-, Scheunen- und Garagengebäude. Für alle Gebäulichkeiten liegen Baugenehmigungen vor. Es sollen nun die landwirtschaftlichen Gebäude abgebrochen werden und das Wohnhaus umgebaut werden sowie eine neue Doppelgarage an das bestehende Wohnhaus angebaut werden und mit einem Wohnraum - erreichbar vom Wohnhaus - überbaut werden. Bei dem Hofstellengrundstück handelt es sich nach Angabe des Bürgermeisters um einen Außenbereich im Innenbereich. Die Grundstücke rundherum - mit Ausnahme von zwei Wiesengrundstücken, die auch zur Hofstelle gehören - sind ebenfalls bebaut. Die Frage, die sich uns nun stellt, ist, ob es hierbei irgendwelche Besonderheiten zu beachten gilt im Hinblick auf den Abbruch und Neubau von Gebäuden?

2. Dieses Wohnhaus - und das ist im Moment das eigentliche Problem - wurde bisher über eine von der zuständigen Gemeinde in den 70er Jahren verlegte Kanalleitung entwässert, die jedoch über zwei Privatgrundstücke verläuft und erst dann in das gemeindliche Straßengrundstück einmündet. Leider gibt es hierüber keine Unterlagen seitens der Gemeinde mehr und auch keinen Gestattungsvertrag mit den betroffenen Grundstückseigentümern, die diese Leitung bisher geduldet haben, und schon gar keine dingliche Sicherung im Grundbuch mittels einer Dienstbarkeit. Das Problem, das wir nun haben ist, dass ein Eigentümer dieser Nachbargrundstücke dies nun ohne Angabe von Gründen nicht mehr weiter dulden möchte und bestenfalls die Leitung entfernt haben möchte. Die Gemeinde vertritt den Standpunkt, dass diese Leitung nie durch die Gemeinde errichtet hätte werden müssen, also wohl nur ein entgegenkommen des damaligen (bereits verstorbenen) Bürgermeisters war und somit jetzt nicht Sache der Gemeinde ist, also die Gemeinde von sich aus nichts unternehmen wird, um die Eintragung einer Dienstbarkeit gerichtlich zu erwirken. Wir haben zwar die Möglichkeit, die Entwässerung auch über unsere Zufahrt zur Straße hin vorzunehmen, jedoch nur mit einer sog. Druckleitung, weil das Grundstück hangabwärts liegt. Dies ist natürlich auch mit höheren Gestehungs- und Unterhaltungskosten verbunden und nicht unbedingt einsehbar, weil die bestehende Leitung in einem guten Zustand ist. Gibt es nicht soetwas wie Bestandsschutz/Gewohnheitsrecht? Was können wir tun?

Vielen Dank schon mal verbunden mit den besten Grüßen aus Bayern!

Daniela und Peter
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 Verfasst am: 23.03.2011 18:40:09 Titel: Re: Kanalleitung und Außenbereich im Innenbereich
Grüß Gott Daniela,

Ihre Absichten sollten Sie zunächst Ihrer Baugenehmigungsbehörde vorstellen. Wenn Sie nicht weiter kommen sollten, wäre eine schriftliche Bauvoranfrage angezeigt.

Zu 1.)
§ 35 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 BauGB (siehe unter -> http://dejure.org/gesetze/BauGB/35.html ) erleichtert in gewissem Umfang die Nutzungsänderung ehemals landwirtschaftlich genutzter Gebäude im Außenbereich. Warum also wollen Sie die landwirtschaftlichen Gebäude abbrechen?

Sollte die genannte Regelung nicht greifen, könnte für die Erweiterung des Wohnhauses § 35 Abs. 4 Satz 1 Nr. 5 BauGB zum Tragen kommen.


Zu 2.)
Bei jedem Bauvorhaben muss die Erschließung gesichert sein; im Außenbereich reicht für sogenannte privilegierte Vorhaben die „ausreichende“ Erschließung.

Die Erschließung ist grundsätzlich Aufgabe der Gemeinde (siehe § 123 Abs. 1 BauGB unter -> http://dejure.org/gesetze/BauGB/123.html ).

Die Leitungsproblematik scheint nach Ihren Schilderungen privatrechtlicher Natur zu sein. Da kann und darf ich mich nicht zu äußern.

Sollte der Freistaat Bayern ein Nachbarrechtsgesetz haben, könnte sich ein Blick in das Gesetz lohnen.

Mit freundlichem Gruß
aus dem Land zwischen den Meeren
dazu noch ein herzliches Hurtlpfrupft und hoaße Knödln

Jens Bebensee
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 Verfasst am: 31.03.2011 20:44:03 Titel: Re: Kanalleitung und Außenbereich im Innenbereich
Hallo Herr Bebensee!

Vielen herzlichen Dank für die freundliche Unterstützung in unserer Angelegenheit. Ich werde nun aufgrund der gesendeten Links und zusammen mit unserem Architekten versuchen, das ganze in geordnete Bahnen zu lenken. Lustig ist ja, dass ich im Notariat arbeite und dort eine riesige Auswahl an allen Gesetzen habe, nur gewußt wo und was greift, ist immer das Problem.

Viele Grüße von Daniela und Peter aus Bayern

P.S. Die landwirtschaftlichen Gebäude möchten wir abbrechen, weil diese bereits zu Kriegszeiten gebaut wurden und sonst von alleine zusammenfallen und im Übrigen nicht zu unserem Bauvorhaben passen.
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