Der Nachbar hat sich als Erstbewohner unseres Baugebietes (12 Einheiten) entlang unserer gemeinsamen Grundstücksgrenze auf 35 m Länge mit einem 1,8m hohen Stabmattenzaun eingefriedet, die letzten 5 Meter durch eine 1,5m hohe Gabione. Jetzt möchte ich eine Sichtschutzwand zum Nachbarn errichten. Wie hoch und lang darf diese sein? Muss ein Grenzabstand eingehalten werden? Und, ist die Anlage des Nachbarn in dieser Form überhaupt zulässig? Die Beschreibung zum Baugebiet sieht bestimmte Einfriedungen nur zu öffentlichen Verkehrsflächen vor,nichts zu Nachbareinfriedungen.
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