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Thema: Sichtschutzwand zum Nachbarn

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Autor Beitrag
 Verfasst am: 22.02.2011 17:14:52 Titel: Sichtschutzwand zum Nachbarn
Der Nachbar hat sich als Erstbewohner unseres Baugebietes (12 Einheiten) entlang unserer gemeinsamen Grundstücksgrenze auf 35 m Länge mit einem 1,8m hohen Stabmattenzaun eingefriedet, die letzten 5 Meter durch eine 1,5m hohe Gabione. Jetzt möchte ich eine Sichtschutzwand zum Nachbarn errichten. Wie hoch und lang darf diese sein? Muss ein Grenzabstand eingehalten werden? Und, ist die Anlage des Nachbarn in dieser Form überhaupt zulässig? Die Beschreibung zum Baugebiet sieht bestimmte Einfriedungen nur zu öffentlichen Verkehrsflächen vor,nichts zu Nachbareinfriedungen.
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 Verfasst am: 17.03.2011 16:28:45 Titel: Re: Sichtschutzwand zum Nachbarn
Hallo Jörg,

aus bauordnungsrechtlicher Sicht dürfen auf der Grenze Sichtschutzzäune bis 5 m Länge und bis 2 m Höhe errichtet werden (§ 6 Abs. 1 Satz 3 der Landesbauordnung Schleswig-Holstein –LBO -); sie sind verfahrensfrei (§ 63 Abs. 1 Nr. 6 Buchstabe d LBO).

Der Stabmattenzaun ist auf der Grenze zulässig (§ 6 Abs. 8 LBO).

Mit freundlichem Gruß

Jens Bebensee
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