Sehr geehrter Herr Bebensee
Im Grunde haben sie meinen eigendlichen Verdacht bestätigt. Besagtes Baufeld wurde geteilt und die Geschossigkeit nicht eingetragen um den Umstand zu schaffen, auf dem abgeteilten Baufeld ein 3 Geschosssiges Gebäude errichten zu können. Die Teilung des Baufeldes wurde unter dem scheinheiligen Vorwand einer Beauflagung einer Landesbehörde, vorgenommen. Wobei ich den Begriff "Baufeldteilung" in keinen der gesetzlichen Regelungen gefunden habe. Somit bin ich davon ausgegangen das es sich um eine Grundstücksteilung handelt oder aber zumindest mit dieser gleichgestellt ist. Wenn eine Gleichstellung beider Begriffe zutreffend ist, würden folgende §§ der LBauO M-V und BauGB zuständig sein.
http://mv.juris.de/mv/BauO_MV_2006_P7.htm http://www.gesetze-im-internet.de/bbaug/__19.html http://mv.juris.de/mv/BauO_MV_2006_P9.htm
Diese §§ wiedersprechen der bisherigen Verfahrensweise der Genehmigung dieses Bauvorhabens. Hinzu kommt noch
http://mv.juris.de/mv/BauO_MV_2006_P70.htm denn nach meiner Anfrage wurde die Nachbarrin des Bauherren nicht über dieses Bauvorhaben informiert.
Hinzu kommt, dass das Bauvorhaben am 17.12.2010 bei der Baubehörde eingereicht und ohne den Beschluss der Gemeinde am 17.01.2011genehmigt wurde. Am 18.01.2011 trat dann die Gemeindevertretung in einer Dringlichkeitssitzung zusammen und nach einigem hin und her wurde auch hier der Beschluss für das Bauvorhaben gefasst.
In einer Gemeinde mit ausschließlich dörflichen Charakter hat ein 3 Geschosssiges Gebäude nichts zu suchen. Dies ist nicht nur in meinen Augen eine Verschandelung des Ortsbildes. Hier geht es offensichtlich um Profit.
Leider bin ich mir nicht sicher welche Schritte ich noch unternehmen kann, um dieses Bauvorhaben zu stoppen. Eine Anfrage zur Prüfung an die Bauaufsicht, denke ich ist wohl der erste Schritt.
Ich möchte mich nochmals für die Antworten die sie mir gegeben haben bedanken und wünsche ihnen weiterhin gutes gelingen.
Mit freundlichen Grüßen
Steffan