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Thema: Knickschutz

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Autor Beitrag
 Verfasst am: 31.10.2010 22:40:43 Titel: Knickschutz
Hallo,

ich hab einige Fragen zum Bebauungsplan 19 der Stadt Bargteheide.
Wortlaut:

"3. Die Flächen für Stellplätze und Garagen mit Ihren Einfahrten / Nebenanlagen
(BauGB § 9 Abs. 1 Nr. 4 und Nr. 22)
a) In den von den Erschließungsstraßen abgewandten, hinteren, nicht
Überbaubaren Grundstücksbereichen sind Garagen, Stellplätze und Carports
Unzulässig.
b) (Entfällt)
c) Nebenanlagen müssen einen Abstand von 3,00 m zum Knickfuß einhalten.
d) Zufahrten und offene Stellplätze auf den privaten Grundstücken sind mit
Wasserdurchlässigem Material herzustellen."

1. Was bitte ist unter 3. mit "Nebenanlagen" gemeint? Carports, Geräteschuppen, oder Beides?
2. Daraus folgend sellt sich ebenfalls die Frage, mit welchen Bauten der Abstand von 3,00 m. zum Knickfuß
einzuhalten ist. Mit Carports, Geräteschuppen, oder doch mit beiden Bauten?
3. Wo genau beginnt oder endet ein Knickfuß?

Vielen Dank für eine Antwort!
Familie R.
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 Verfasst am: 03.11.2010 16:30:39 Titel: Re: Knickschutz
Hallo Familie R.,

Ihre Fragen zum Bebauungsplan Nr. 19 der Stadt Bargteheide beantworte ich wie folgt:

Zu 1.)
Zu Nebenanlagen im Sinne des § 14 BauNVO (siehe unter -> http://dejure.org/gesetze/BauNVO/14.html ) gehören z. B. Gartengerätehäuser, überdachte Freisitze, Schwimmbecken, Kinderspielhäuser etc..

Stellplätze, Garagen und Carports sind KEINE Nebenanlagen, denn ihre Zulässigkeit ist im § 12 BauNVO (siehe unter -> http://dejure.org/gesetze/BauNVO/12.html ) geregelt.


Zu 2.)
Auf diese Frage zu antworten, ist problematisch:

Nach dem reinen Wortlaut der textlichen Festsetzung sind Anlagen nach § 12 BauNVO nicht erfasst. Fraglich ist allerdings, ob die Stadt das auch so meinte.

Da der Bebauungsplan 19 mehrfach geändert worden ist, empfehle ich Ihnen sicherheitshalber, sowohl den zuständigen Mitarbeiter meines Fachdienstes (siehe unter -> http://www.kreis-stormarn.de/lvw/forms/5/53/Baupruefbezirke.pdf ) als auch die zuständige Kollegin der Stadt Bargteheide einmal anzurufen (siehe unter -> http://www.bargteheide.de/buergerservice/leistungen/index.html?lid=123&bereich=1&dq_sel=1 ) und die genaue Lage des Grundstücks anzugeben.

Etwaige Unklarheiten könnte eine Bauvoranfrage lösen (siehe unter -> http://www.kreis-stormarn.de/service/lvw/leistungen/index.html?lid=312 ).


Zu 3.)
Der Knickfuß ist der Punkt, an dem die (ebene) vorhandene Geländeoberfläche in Böschung des Knickwalles übergeht.



Mit freundlichen Grüßen

Jens Bebensee
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