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Thema: Hecke zum Nachbarn entfernen und Zaun setzen...

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Autor Beitrag
 Verfasst am: 22.10.2010 14:33:39 Titel: Re: Hecke zum Nachbarn entfernen und Zaun setzen...
Vielen Dank,

das hätte ich natürlich auch selber herausfinden können. Sorry.
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 Verfasst am: 22.10.2010 13:28:16 Titel: Re: Hecke zum Nachbarn entfernen und Zaun setzen...
Hallo Herr Reinkemann,

der Link hat offenbar nicht geklappt.

Die richtige Mailadresse lautet d.siebel@kreis-stormarn.de.

Mit freundlichem Gruß

Jens Bebensee
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 Verfasst am: 22.10.2010 13:16:02 Titel: Re: Hecke zum Nachbarn entfernen und Zaun setzen...
Sehr geehrter Herr Bebensee,

vielen Dank für die ausführliche Antwort. Ich habe umgehend versucht Kontakt wie empfohlen aufzunehmen aber die Liste scheint veraltet oder inkorrekt zu sein.

[quote]
Delivery to the following recipient failed permanently:

d.siebel@kreisstormarn.de

Technical details of permanent failure:
Google tried to deliver your message, but it was rejected by the recipient domain. We recommend contacting the other email provider for further information about the cause of this error. The error that the other server returned was: 550 550 5.1.1 ... User unknown _y_ (state 14).

[/quote]
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 Verfasst am: 22.10.2010 11:17:26 Titel: Re: Hecke zum Nachbarn entfernen und Zaun setzen...
Hallo Herr Reinkemann,

unser Forum beschäftigt sich eigentlich mit Fragen rund um das Thema Bau und Bauen – Hecken sind glücklicherweise keine baulichen Anlagen ;-)

Spaß beiseite – die Sache muss öffentlich-rechtlich und privatrechtlich beleuchtet werden.

Öffentlich-rechtlich kann ich Ihnen nicht unbedingt sehr weiter helfen, weil ich die Lage Ihres Grundstücks nicht kenne.

Es könnte beispielsweise sein, dass Ihr Grundstück im Gebiet eines Bebauungsplans liegt, der in seinen textlichen Festsetzungen vorschreibt, an der Grundstücksgrenze eine Hecke oder sonstige Anpflanzung anzulegen und in einer bestimmten Maximalhöhe zu erhalten.

Auch für Zäune kann es im Bebauungsplan Festsetzungen geben.


Privatrecht „geht uns nichts an“.

Wie Nachbarn miteinander umgehen sollten bzw. welche „Regeln“ sie zu beachten haben, steht zum einen in den Bestimmungen der §§ 906 ff. und 1004 BGB (siehe unter -> http://dejure.org/gesetze/BGB/906.html ), zum anderen im Nachbarrechtsgesetz Schleswig-Holstein (siehe unter -> http://www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de/jportal/portal/t/kw5/page/bsshoprod.psml?pid=Dokumentanzeige&showdoccase=1&js_peid=Trefferliste&documentnumber=13&numberofresults=79&fromdoctodoc=yes&doc.id=jlr-NachbGSHpIVZ%3Ajuris-lr00&doc.part=X&doc.price=0.0&doc.hl=1#focuspoint ) – hoffentlich funktioniert der Link.

Vor Anrufung eines Gerichts wäre im Regelfall ein Schlichtungsverfahren vorangestellt. Das ergibt sich aus dem Landesschlichtungsgesetz, nachzulesen unter -> http://www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de/jportal/portal/t/l0k/page/bsshoprod.psml?pid=Dokumentanzeige&showdoccase=1&js_peid=Trefferliste&documentnumber=7&numberofresults=19&fromdoctodoc=yes&doc.id=jlr-ZPOEG%C2%A715aAGSHV2P1%3Ajuris-lr00&doc.part=X&doc.price=0.0&doc.hl=1#focuspoint


Was können Sie tun?

Sie sollten sich zunächst mit dem für Oststeinbek zuständigen Sachbearbeiter der Bauaufsicht in Verbindung setzen. Der Kollege Ihnen sagen, ob Ihr Grundstück im Gebiet eines Bebauungsplans liegt, der Festsetzungen zu Anpflanzungen und Zäunen enthält.

Den Kollegen finden Sie in folgender Tabelle:
-> http://www.kreis-stormarn.de/lvw/forms/5/53/Baupruefbezirke.pdf

Mit freundlichem Gruß

Jens Bebensee
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 Verfasst am: 21.10.2010 11:50:41 Titel: Hecke zum Nachbarn entfernen und Zaun setzen...
Hallo,

meine Frau und ich sind vor ein paar Monaten in ein EFH nach Oststeinbek gezogen. Der Vorbesitzer hat mit dem einem Nachbarn sich geeinigt eine lange Hecke zum Nachbarn zu ziehen. Die Hecke selber steht auf unseren Grundstück, ragt aber natürlich in Nachbargrundstück inzwischen hinein.

Wir selber haben keinerlei Ambitionen die Hecke (ca. 30m) auch auf der Nachbarsseite zu schneiden.


Ich denke das die Hecke auf unserem Grundstück steht müssten wir das rein rechtlich tun!? Wir würden dann jedoch die Hecke komplett entfernen lassen und gegen einen Zaun eintauschen.
Aus diesem Gedanken entstanden natürlich ein paar Fragen denn schließlich gibt es ja kaum etwas wofür es keine Vorschriften gibt ;-)

1.) Darf ich die ca. 20m Hecke (blaue Scheinzypresse) einfach entfernen (Umweltvorschriften)?
2.) Wenn die Hecke weg ist, gibt es natürlich keine physikalische Begrenzung mehr. Ist das zulässig denn im Winter werden wir wohl kein Zaun bauen lassen.
3.) Darf ein zukünftiger Zaun direkt an die Grenze, natürlich auf unserer Seite stehend?
4.) Gibt es Einschränkungen bzgl. Material, Breite, Höhe?

Das war es was mir dazu gerade einfällt.

Falls niemand antworten kann wäre es schön zu erfahren woher ich diese Informationen bekommen kann.

Viele Grüße und vielen Dank.
Thorsten R.
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