Verfasst am: 20.10.2010 23:07:31 Titel: Überschreiten des Baufensters
Guten Tag,
aufgrund Familienzuwachses ist unser knapp 5 Jahre altes Haus zu klein geworden. Verkaufen kommt für uns nicht in Frage, daher kam die Idee eines Anbaus. Für den Anbau müsste das eingetragene Baufenster überschritten werden.
Wäre eine Überschreitung grundsätzlich möglich ? Welche Bedingungen müssen erfüllt werden ?
Von Festsetzungen einer rechtskräftigen Bebauungsplans k a n n im Einvernehmen mit der Gemeinde bzw. Stadt in drei Fällen unter ganz bestimmten, engen Voraussetzungen befreit werden, die im § 31 Abs. 2 BauGB festgeschrieben sind (siehe -> http://bundesrecht.juris.de/bbaug/__31.html ).