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Thema: Umwidmung

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Autor Beitrag
 Verfasst am: 14.10.2010 22:40:04 Titel: Umwidmung
Sehr geehrte Damen und Herren,

Ich habe eine Frage bezüglich der Möglichkeit einer Umwidmung.

Ich besitze ein Grundstück mit einer Doppehaushälfte. Daran Anschließend gehören mir 50/100 einer Erholungsfläche.
Diese Fläche ist für niemanden, außer den angrenzenden Grundstücken erreichbar. (alles bebautes Land)

Besteht die Möglichkeit einer Umwidmung, sodass ich dort ein Carport/ Gartenhaus errichten kann?

Welche Schritte sind hierfür notwendig? Wie gehe ich vor?

Ich bedanke mich für jegliche Unterstützung und verbleibe mit besten Grüßen

Marco
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 Verfasst am: 22.10.2010 10:34:02 Titel: Re: Umwidmung
Hallo Marco,

Ihre Frage wirft noch weitere Fragen auf, so dass ich eigentlich nur empfehlen kann, sich persönlich von dem/der zuständigen Sachbearbeiter/in der Bauaufsicht zu Ihrem Vorhaben beraten zu lassen. Liegen Ihre Grundstücke in unserem Zuständigkeitsbereich finden Sie die Kollegin oder den Kollegen auf folgender Liste:
-> http://www.kreis-stormarn.de/lvw/forms/5/53/Baupruefbezirke.pdf .

Hier nur beispielhaft die Fragen, die geklärt werden müssten:

1.) Was meinen Sie mit „Erholungsfläche“ – Landschafts-, Naturschutzgebiet oder vielleicht nur eine Grünfläche?

2.) Wenn Grünfläche -> Ist die Fläche im Bebauungsplan festgesetzt oder nur im Flächennutzungsplan der Gemeinde dargestellt?

Mit freundlichem Gruß

Jens Bebensee
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 Verfasst am: 26.10.2010 10:09:28 Titel: Re: Umwidmung


Vielen Dank für Ihre Antworten Herr Bebensee,

nach einem erfolgreichem Telefonat konnte ich herausfinden, dass die Bezeichnung "Erholungsfläche", welche im Notarvertrag steht, irreführend ist.

Die Erhohlungsfläche ist im Bebauungsplan als Grünfläche ausgewiesen.

In diesem Sinne sind Ihre 2 Fragen erfolgreich beantwortet.

Auf Nachfrage ( Bebauung Carport/Gartenhaus) wurde mir gesagt, dass ich diese Fläche nur "pflegen" darf.

Da ich mit der erhaltenen Antwort erst einmal hier wieder Vorstellig werden wollte, hackte ich nicht weiter nach.

Nun komme ich wieder zu meiner Ursprünglichen Frage zurück, ob es denn trotz der Aussage "nur pflegen" die Möglichkeit gibt, diese Grünfläche teilweise mit Carport/Gartenhaus zu bebauen. Ich weiß, dass es scheinbar nicht ohne weiteres gehen wird, eine kurze Beratung Ihrerseits würde mich sehr freuen.

mfg

Marco
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 Verfasst am: 26.10.2010 12:44:02 Titel: Re: Umwidmung
Hallo Marco,

Bauflächen/Baugebiete und Grünflächen sind „zwei verschiedene Paar Schuhe“ (vgl. § 5 Abs. 2 Nr. 1 und Nr. 5 BauGB unter -> http://dejure.org/gesetze/BauGB/5.html ).

Baugebiete dürfen bebaut werden, Grünflächen grundsätzlich nicht.

Siehe beispielsweise Randnummer 45ff. des Urteils des OVG Nordrhein-Westfalen vom 08.10.2003 – 7 A 1397/02 – unter -> http://www.justiz.nrw.de/nrwe/ovgs/ovg_nrw/j2003/7_A_1397_02urteil20031008.html .

Sie sollten sich – wie gesagt - persönlich von dem/der zuständigen Sachbearbeiter/in der Bauaufsicht zu Ihrem Vorhaben beraten lassen…


Mit freundlichem Gruß

Jens Bebensee
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