Hallo Marco,
Ihre Frage wirft noch weitere Fragen auf, so dass ich eigentlich nur empfehlen kann, sich persönlich von dem/der zuständigen Sachbearbeiter/in der Bauaufsicht zu Ihrem Vorhaben beraten zu lassen. Liegen Ihre Grundstücke in unserem Zuständigkeitsbereich finden Sie die Kollegin oder den Kollegen auf folgender Liste:
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http://www.kreis-stormarn.de/lvw/forms/5/53/Baupruefbezirke.pdf .
Hier nur beispielhaft die Fragen, die geklärt werden müssten:
1.) Was meinen Sie mit „Erholungsfläche“ – Landschafts-, Naturschutzgebiet oder vielleicht nur eine Grünfläche?
2.) Wenn Grünfläche -> Ist die Fläche im Bebauungsplan festgesetzt oder nur im Flächennutzungsplan der Gemeinde dargestellt?
Mit freundlichem Gruß
Jens Bebensee