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Thema: Bauabstandsflächen

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Autor Beitrag
 Verfasst am: 05.10.2010 13:44:33 Titel: Bauabstandsflächen
Guten Tag, meine Frage ist folgende.

wir haben ein Haus gebaut und haben beim einmessen feststellen müssen, dass das Haus insgesamt 11 cm zu weit an den Nachbarn gebaut worden ist. Dies bedeutet, dass wir den Grenzabstand von 3 Metern nicht mehr einhalten können. Wir sind total verzweifelt, weil unser Bauträger, der die ganze Sache verursacht hat, in die Insolvenz gegangen ist. Im Bauantrag ist alles richtig eingetragen worden, nur bei der Ausführung - beim Bau ansich - ist falsch gemessen worden. Wir haben erfahren, dass wir eine Genehmigungsfreistellung zur Unterschreitung der Abstandsflächen einholen müssen, ist das richtig.

Können Sie uns dort weiterhelfen, wie soll es nun weitergehen?
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 Verfasst am: 07.10.2010 11:35:41 Titel: Re: Bauabstandsflächen
Hallo rufus,

ich gehe davon aus, dass Sie für Ihr Haus eine Bauanzeige im Rahmen der Baufreistellung nach § 74 LBO 2000 oder – wenn das Vorhaben nach dem 01.05.2009 eingereicht worden ist – eine Genehmigungsfreistellung im Sinne des § 68 LBO 2009/2010 eingereicht haben (siehe dazu Link zur Synopse unter -> http://www.kreis-stormarn.de/service/begriffe/index.html?bereich=6&bid=387 ).

Nun waren die Bauvorlagen – namentlich der Lageplan – in Bezug auf die Abstandflächen zur Nachbargrenze wohl richtig, das Vorhaben wurde aber unter Verletzung der nachbarschützenden Abstandflächen ausgeführt.

Die Bauaufsichtsbehörde will Ihnen jetzt wohl die Gelegenheit geben, Ihr Gebäude im Rahmen einer Abweichung von den erforderlichen Abstandflächen zu legalisieren; dafür ist in der Tat ein besonderer schriftlicher und begründeter Antrag erforderlich (vgl. §§ 68 Abs. 5 und 71 LBO 2009/2010).

Die Legalisierung ist übrigens nicht ganz unproblematisch, wenn der Nachbar nicht zustimmen sollte.


Mit freundlichem Gruß

Jens Bebensee
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