Hallo rufus,
ich gehe davon aus, dass Sie für Ihr Haus eine Bauanzeige im Rahmen der Baufreistellung nach § 74 LBO 2000 oder – wenn das Vorhaben nach dem 01.05.2009 eingereicht worden ist – eine Genehmigungsfreistellung im Sinne des § 68 LBO 2009/2010 eingereicht haben (siehe dazu Link zur Synopse unter ->
http://www.kreis-stormarn.de/service/begriffe/index.html?bereich=6&bid=387 ).
Nun waren die Bauvorlagen – namentlich der Lageplan – in Bezug auf die Abstandflächen zur Nachbargrenze wohl richtig, das Vorhaben wurde aber unter Verletzung der nachbarschützenden Abstandflächen ausgeführt.
Die Bauaufsichtsbehörde will Ihnen jetzt wohl die Gelegenheit geben, Ihr Gebäude im Rahmen einer Abweichung von den erforderlichen Abstandflächen zu legalisieren; dafür ist in der Tat ein besonderer schriftlicher und begründeter Antrag erforderlich (vgl. §§ 68 Abs. 5 und 71 LBO 2009/2010).
Die Legalisierung ist übrigens nicht ganz unproblematisch, wenn der Nachbar nicht zustimmen sollte.
Mit freundlichem Gruß
Jens Bebensee