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Thema: Nutzungsänderung im Außenbereich (ehemaliges Wohnhaus mit Fernsprechknotenamt)

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Autor Beitrag
 Verfasst am: 16.08.2010 19:16:47 Titel: Nutzungsänderung im Außenbereich (ehemaliges Wohnhaus mit Fernsprechknotenamt)
Hallo,
erst einmal ein großes Lob für dieses Forum!

Mich beschäftigt auch ein Problem aus dem Baubereich. Ich möchte in NRW ein Haus kaufen, das im Außenbereich liegt und zuletzt zu Telekommunikationszwecken genutzt wurde. Dieses Haus ist 1937 ursprünglich als Wohnhaus mit zwei Wohnungen (also zwei Etagen) und einer Etage für ein Fernsprechknotenamt genehmigt worden. Nachdem es im Krieg zerstört wurde, ist es in den Fünfzigerjahren mit nur einer Wohnung und der Etage für Telekommunikation wieder errichtet worden. Bei der Wohnung handelt es sich um eine Dienstwohnung, damit sichergestellt werden konnte, dass rund um die Uhr ein Techniker vor Ort ist.

Mittlerweile steht das Gebäude über zwei Jahre leer, da es für den Eigentümer, eine Telekommunikationsgesellschaft, überflüssig geworden ist. Durch Vandalismus wurde das Gebäude auch schon stark beschädigt und bedarf einer Sanierung.

Vor dem Kauf des Gebäudes möchte ich jedoch die Gewissheit haben, dass ich aus der Etage für die Telekommunikation eine zweite Wohnung machen darf und dort auch wohnen darf, ohne dass eine Privilegierung vorliegt. Das Gebäude ist voll erschlossen, steht dort schon jahrzehntelang und wird durch den Verfall langsam zum öffentlichen Ärgernis. Die Firma versucht schon länger, das Haus zu verkaufen, hat aber bislang noch keinen Käufer gefunden. In der gleichen Straße befinden sich ein paar hundert Meter weiter andere Wohnhäuser.

Mir ist bewusst, dass ich diese Problematik im Rahmen einer Bauvoranfrage klären sollte. Für eine Einschätzung von Ihnen wäre ich jedoch sehr dankbar!

Wie stehen meine Chancen, dass eine entsprechende Nutzungsänderung genehmigt wird? Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen!
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 Verfasst am: 19.08.2010 21:28:20 Titel: Re: Nutzungsänderung im Außenbereich (ehemaliges Wohnhaus mit Fernsprechknotenamt)
Hallo Ramona,

besten Dank für das Lob, aber eine Bauvoranfrage scheint mir in Ihrem Falle wirklich der richtige Weg zu sein.

Der problematische Schritt wird wohl die (baugenehmigungspflichtige) Nutzungsänderung von einem Gebäude für Telekommunikation in ein normales Wohnhaus sein. Wenn das klappt, müsste die Erweiterung auf zwei Wohneinheiten im Lichte des § 35 Abs. 4 Satz 1 Nr. 5 BauGB (siehe -> http://dejure.org/gesetze/BauGB/35.html ) geprüft werden.


Am Einfachsten wäre es jedoch, wenn das Gebäude unter § 35 Abs. 4 Satz 1 Nr. 4 BauGB fiele.


Mit freundlichem Gruß

Jens Bebensee
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