Sehr geehrte Damen und Herren,
ich würde gerne aus einem Fenster eine Tür machen. Es würde also nur der untere Teil (unterm Fenster) der Mauer entfernt werden.
Wäre dieses eigentlich ein Verfahrensfreies Bauvorhaben nach LBO §63 Absatz 10 oder müßte ich dafür eine Genehmigung einholen.
Vielen Dank für die Hilfe
Gruß
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