Geschrieben von:
Dr. jur. Theodor von Campe
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In dem Bericht des sh:z - Verlages, den ich im Anschluß herein kopiere, wird beschrieben, daß der verurteilte Straftäter u. a. einer
Gehirnschädigung leidet, die in ihrem Ausmaß wohl zu spät erkannt worden sei.
Das Gericht hat von einer "fehlenden Einsicht" gesprochen.
Frage : in wiefern schädigt eine HI-Erkrankung auch u. a. möglicher Weise das Gehirn in einer solch schlimmen Form,
daß Menschen "so" werden und diese bei den "verurteilten Handlungsweisen" nicht in Haft, sondern in die
Psychiatrie müßen ????????????????
Ist das in dieser Form eine krasse Ausnahme oder führt eine HI-Erkrankung zu psychischen Veränderungen ???????
In Wiefern werden durch HI-Infektion möglicher Weise andere Organe geschädigt ????????
Auf das Täterverhalten als "gesellschaftliches Problem", auf das Urteil ansich,
bitte ich NICHT einzugehen, sondern die Erörterung bei den "fachlichen Fragestellungen"
zu belassen.
Gruss in den Kreis :))
Theodor
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