Hallo zusammen,
vielen Dank für die „Blumen“.
Ich kann Ihnen leider noch nicht einmal eine „erste Stellungnahme“ abgeben, weil Sie nicht angegeben haben, ob das Grundstück im Gebiet eines Bebauungsplans, im Innen- oder im Außenbereich liegt.
Deshalb meine Empfehlung:
Machen Sie von unserem Beratungsangebot Gebrauch (
http://www.kreis-stormarn.de/service/lvw/leistungen/index.html?lid=83 ) und nehmen Sie in dieser Sache telefonisch oder persönlich Kontakt zu dem/der zuständigen Sachbearbeiter/in hier im Hause auf (siehe ->
http://www.kreis-stormarn.de/lvw/forms/5/53/Baupruefbezirke.pdf ).
Ihre Fragen müssten ggf. in einem Vorbescheidsverfahren geklärt werden (siehe ->
http://www.kreis-stormarn.de/service/lvw/leistungen/index.html?lid=312 ).
Mit freundlichen Grüßen
Jens Bebensee
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Zuletzt geändert am 19.06.2010 um 19:59:30 von Jens Bebensee.