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Thema: Bauen im Aussenbereich ???

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Autor Beitrag
 Verfasst am: 30.04.2010 16:46:33 Titel: Bauen im Aussenbereich ???
Hallo zusammen,

ich sehe das es sich hier um ein sehr kompetentes Forum handelt, ich würde mich sehr über Infos und Ratschläge freuen.

ich habe mir vor 5 Jahren ein kleines Haus im Aussenbereich gekauft, wollte sanieren und einziehen, habe Nachwuchs bekommen und die 73m2 wurden dann natürlich zu klein, Neu bauen im Aussenbereich ging natürlich nicht. Ich habe dann bis vor kurzem kämpfen müssen bis ich eine Baugenehmigung für einen Anbau bekommen habe, ( musste mir unter anderem eine Baulast bezüglich meiner eigenen Zufahrt vom Nachbarn einholen) das heisst ich baue ca. zu den vorhandenen 73 m2 weitere 70 m2 über 2 Ebenen an, inkl. ganz neues Dach, auch vom Altbau, jetzt hat der Bauuntrenehmer schon die Betonplatte vom Neubau gegossen um im Zuge der Sanierung vom Altbau hat man gravierende Schäden am Fachwerk fetsgestellt, viele der Holzbalken sind marode, Wand ist feucht, die Sanierung wäre laut Statiker und dem Architekten sowohl wirtschaftlich als auch statisch mehr als fragwürdig und zum wohnnen für den Eigentümer nicht zumutbar.Er würde mir dies auch bestätigen.
Mein Architekt sagt es gibt wohl ein Gesetz für solche Härtefälle, stimmt das??
Wie stehen die Chancen das ich den Altbau abreissen kann, sind ja in meinem Fall nur noch 3 Wände, Dach vom Altbau ist wie geschrieben schon genehmigt und das ich in den gleichen Massen was neues bauen kann.
Sei noch erwähnt das das Haus 5 Jahre leer stand und innen mit Regips verkleidet ist so das man vorher nicht sehen konnte in welchen Zustand sich die Balken befinden und die leeren Jahre laut dem Architekten dem Holz und der Substanz nicht zu gute gekommen sind.
Ich habe die Finanzierung, KFW etc..alles schon unter DAch und FAch und jetzt die Überraschung.
Die Betondecke vom Neubau ist schon erstellt, das Unternehmen will nächste Woche die Wände hochziehen.
Wie sollte mann gegenüber dem Bauamt argumentieren und die Chancen zu erhöhen.
Ich bin mit meiner Familie schon seit 3 Jahren dort angemelet wohne aber nicht dort.
Vielen Dank vorab für eure Hilfe.
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 Verfasst am: 03.05.2010 17:14:00 Titel: Re: Bauen im Aussenbereich ???
Hallo Miri,

Ihr Vorhaben ist wahrscheinlich auf der Grundlage des § 35 Abs. 4 Satz 1 Nr. 5 BauGB (siehe unter -> http://dejure.org/gesetze/BauGB/35.html ) genehmigt worden („familiengerechte Erweiterung“).

Die Vorschrift, die Ihr Architekt jetzt ins Spiel bringen möchte, ist wohl § 35 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 BauGB (Ersatzbau). Hier wird im Buchstaben c) zur Vermeidung von Spekulationsgeschäften allerdings u.a. vorausgesetzt, dass das vorhandene Gebäude seit längerer Zeit vom Eigentümer selbst genutzt wird bzw. wurde.

Bei der Sachlage, die Sie schildern, müssen Sie und Ihr Architekt sich unbedingt mit der zuständigen Bauaufsichtsbehörde in Verbindung setzen, um eine gangbare Lösung zu finden.

Eine „Kombination“ mehrerer Nummern des Absatzes 4 ist allerdings nicht möglich.

Von Bedeutung könnte in dieser Sache sein, ob das Gebäude allein steht (wäre nicht so gut) oder Bestandteil einer zusammenhängenden Bebauung von mehreren Gebäuden ist (wäre besser).

Mehr kann ich Ihnen leider nicht dazu sagen.

Mit freundlichem Gruß
Jens Bebensee
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 Verfasst am: 10.05.2010 09:58:39 Titel: Re: Bauen im Aussenbereich ???
Hallo Herr Bebensee,

vielen Dank für die Info.
Der Herr von der Bauaufsichtsbehörde war die Tage an meiner Baustelle und hat sich das Haus angeschaut. Er wird in den nächsten Tagen einen Experten im Altbau/Fachwerk dazuholen, der sich das Haus anschauen wird, hat aber abgedeutet das eine Sanierung mit Sicherheit möglich wäre.
Ein Neubau und Abriss wäre 100% nicht möglich >>Aussenbereich
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