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Thema: Grundstück Außenbereich Bebauung

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Autor Beitrag
 Verfasst am: 27.04.2010 01:22:29 Titel: Grundstück Außenbereich Bebauung
Hallo, wir überlegen ein Grundstück im Außenbereich für Pferdehaltung zu kaufen. Kein Natur- oder Landschaftsschutzgebiet. Ich habe bei der Behörde schon einen Bauvorbescheid für einen Weidezaun gestellt.Darf ich nach §69 (1) Nr.1 LBO einen Unterstand genehmigungsfrei (kein Landwirt) errichten? 10qm eine Seite offen. Und darf ich meine Pferde auch dort im Winter halten? Was muss ich bei der Pferdeäppelentsorgung beachten oder Anträge stellen? Sie dürfen ja nicht auf dem Boden gelagert werden. Ich würde mich über Antworten und Hilfe freuen.
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 Verfasst am: 03.05.2010 15:23:25 Titel: Re: Grundstück Außenbereich Bebauung
Hallo Ingo,

§ 63 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe e der Landesbauordnung (LBO) setzt voraus, dass man einen landwirtschaftlichen (Nebenerwerbs-)Betrieb führt, dem das landwirtschaftlich genutzte Gebäude ohne Türen („vorübergehender Schutz von Tieren“) dient.

Da Sie keinen landwirtschaftlichen (Nebenerwerbs-)Betrieb führen, wollen Sie auf § 63 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe a LBO zurückgreifen, der die Größe der dort genannten Anlagen im Außenbereich auf bis zu 10 m³ umbauten Raumes reduziert (also nicht auf 10 m² Grundfläche).

Eine solche Anlage ist zwar baurechtlich verfahrensfrei; gleichwohl sollten Sie die naturschutzrechtliche Zulässigkeit bei Ihrer unteren Naturschutzbehörde „abklopfen“ (siehe unter -> http://www.kreis-stormarn.de/service/lvw/leistungen/index.html?lid=145 ).

Die Mistlagerung ist im § 45 Abs. 2 LBO geregelt. Wenden Sie sich mit Fragen zu diesem Thema bitte an die zuständige Wasserbehörde (vgl. -> http://www.kreis-stormarn.de/service/lvw/anbieter/index.html?fdid=36 ).


Mit freundlichem Gruß
Jens Bebensee
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