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Thema: Garagenlänge

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Autor Beitrag
 Verfasst am: 22.04.2010 21:38:37 Titel: Garagenlänge
Guten Tag,

mein Nachbar hat direkt an der Grundstücksgrenze eine Gargage. Diese hat er nachträglich verlängert durch einen überdachten Anbau. Insgesamt beträgt die Länge direkt an der Grenze nun 13 m. Erst jetzt wurde ich von einem Bekannten darauf hingewiesen, dass dier Anbau unzulässig sei. Kann ich jetzt noch etwas dagegen unternhemen? I
Danke und Gruß Jan K.
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 Verfasst am: 03.05.2010 15:14:41 Titel: Re: Garagenlänge
Hallo Jan K.,

die Anlage überschreitet die im § 6 Abs. 7 Satz 2 Nr. 1 der Landesbauordnung Schleswig-Holstein (LBO) zulässige GESAMTlänge um 4 m.

Ihr Nachbarrecht auf bauaufsichtliches Einschreiten gegen den die zulässige Gesamtlänge von 9 m überschreitenden Teil der Anlage könnte möglicherweise verwirkt sein. Siehe dazu unter -> http://www.kreis-stormarn.de/service/lvw/leistungen/index.php?bereich=1&lid=61 .



Mit freundlichem Gruß
Jens Bebensee
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