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Thema: Bauen bis zur Grundstücksgrenze

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Autor Beitrag
 Verfasst am: 13.04.2010 09:42:05 Titel: Bauen bis zur Grundstücksgrenze
Hallo,
wir möchten einen Wintergarten an unser Haus bauen. Dieser soll bis zur Grundstücksgrenze des Nachbarn geschehen, der dort eine Garage stehen hat. Der Nachbar ist damit auch einverstanden. Nun habe ich gehört, dass es aber auf jedenfall 3m bis zur Grundstücksgrenze sein müssen, sowohl bei uns als auch bei ihm. Und wenn wir das genehmigen lassen möchten, dass wir bis zur Grundstücksgrenze bauen dürfen, er quasi 6m von seiner Grundstücksgrenze weg müsste. Ist das so richtig?
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 Verfasst am: 13.04.2010 12:13:22 Titel: Re: Bauen bis zur Grundstücksgrenze
Hallo Thorsten,

der Wintergartenanbau muss zunächst einmal bauplanungsrechtlich zulässig sein, d. h., er darf beispielsweise nicht gegen Festsetzungen eines ggf. bestehenden Bebauungsplans verstoßen.

Bauordnungsrechtlich ist der Wintergartenanbau im Regelfall ein Aufenthaltsraum (siehe unter -> http://www.kreis-stormarn.de/service/begriffe/index.html?bereich=8&bid=227 ) und löst eine Mindestabstandfläche von 3 m aus, die normalerweise auf dem Grundstück selbst liegen muss (siehe Übersicht unter -> http://www.kreis-stormarn.de/lvw/forms/5/53/Abstandfl_chen_Lage_2009_08_12.pdf ).

Wenn

-> der Eigentümer des Nachbargrundstücks allerdings bereit wäre, die fehlenden Abstandflächen von 3 m per Baulast auf sein Grundstück zu übernehmen,
(siehe rechte Spalte der Übersicht)
und

-> gegenüber auf dem Nachbargrundstück lediglich eine Grenzgarage mit max. 9 m Länge und max. 2,75 m mittlerer Wandhöhe steht (siehe gelbe Fenster links oben auf dieser Übersicht -> http://www.kreis-stormarn.de/lvw/forms/5/53/Abstandfl_chen_zul_ssig_nach_Abs_7_2009_08_12.pdf )

lässt sich das Problem vermutlich lösen. Natürlich muss der Brandschutz gewährleistet sein.


Mit freundlichem Gruß
Jens Bebensee
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