Hallo Thorsten,
der Wintergartenanbau muss zunächst einmal bauplanungsrechtlich zulässig sein, d. h., er darf beispielsweise nicht gegen Festsetzungen eines ggf. bestehenden Bebauungsplans verstoßen.
Bauordnungsrechtlich ist der Wintergartenanbau im Regelfall ein Aufenthaltsraum (siehe unter ->
http://www.kreis-stormarn.de/service/begriffe/index.html?bereich=8&bid=227 ) und löst eine Mindestabstandfläche von 3 m aus, die normalerweise auf dem Grundstück selbst liegen muss (siehe Übersicht unter ->
http://www.kreis-stormarn.de/lvw/forms/5/53/Abstandfl_chen_Lage_2009_08_12.pdf ).
Wenn
-> der Eigentümer des Nachbargrundstücks allerdings bereit wäre, die fehlenden Abstandflächen von 3 m per Baulast auf sein Grundstück zu übernehmen,
(siehe rechte Spalte der Übersicht)
und
-> gegenüber auf dem Nachbargrundstück lediglich eine Grenzgarage mit max. 9 m Länge und max. 2,75 m mittlerer Wandhöhe steht (siehe gelbe Fenster links oben auf dieser Übersicht ->
http://www.kreis-stormarn.de/lvw/forms/5/53/Abstandfl_chen_zul_ssig_nach_Abs_7_2009_08_12.pdf )
lässt sich das Problem vermutlich lösen. Natürlich muss der Brandschutz gewährleistet sein.
Mit freundlichem Gruß
Jens Bebensee