Geschrieben von:
M. Schreiter
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Guten Tag,
ich habe 2008 ein Grundstück in Ihrem Kreis gekauft. Durch ein Bauvorhaben musste ich einen Architekten beauftragen einen Bauantrag zu fertigen. Dieser Architekt stellte bei einem Besuch bei mir fest, dass die Bebauung die der Nachbar 2007 durchführte, nicht der Bauordnung entspricht. Der Nachbar behauptete immer dass er im Besitz einer gültigen Baugenehmigung war.
Auf bzw. über der Grundstücksgrenze zu mir steht eine Scheune des Nachbarn von 13m Länge, daran hat er eine Garage angebaut von 7m und einer Höhe von 3,20 m gemessen von meiner Geländeoberfläche. Auf derselben Grenze hat er auch noch ein Nebengebäude von 9m Länge an meiner Grenze bzw. darüber neu gebaut. Das entspricht einer Gesamtlänge von 29 m.
Nun sagte mir der Architekt das ich durch diese Bebauung scheinbar keine Baugenehmigung bekomme, da die Bebauung in den Abstandsflächen des von mir geplanten Vorhabens liegen, wenn der Nachbar eine Baugenehmigung hätte. Durch eine Baugenehmigung hätte der Nachbar auf meinem Grundstück Abstandsflächen benötigt, in die ich jetzt bauen will. Durch eine nicht genehmigte Nutzungsänderung der Scheune würden ebenfalls Abstandsflächen entstehen, die ich aber benötige.
Wie verhalte ich mich nun?
Mit freundlichen Grüssen
M. Schreiter
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