Hallo Frau/Herr Damann,
wenn an der Geländeoberfläche – d. h. dem gewachsenen Boden - nichts verändert worden ist, ist Ihr Problem kein bauaufsichtliches, sondern ein nachbarrechtliches, das ggf. zivilrechtlich zu klären wäre.
Die Klärung von bzw. Rechtsberatung in zivilrechtlichen (Bau-)Angelegenheiten gehört nicht zum Aufgabenspektrum der Bauaufsichtsbehörden.
Zivilrechtliche Bestimmungen zu Grundstücken enthalten neben dem bereits angesprochenen Nachbarrechtsgesetz Schleswig-Holstein beispielsweise auch das Bürgerliche Gesetzbuch (vgl. §§ 903 bis 924 und 1004 unter
http://bundesrecht.juris.de/bgb/__903.html , usw.).
Deshalb sollten Sie die Sache nicht mit mir, sondern mit dem Eigentümer Ihres Nachbargrundstücks besprechen.
Für Fälle, in denen die Nachbarn nicht miteinander „klar kommen“, gibt es das Landesschlichtungsgesetz, nachzulesen unter
http://www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de/jportal/portal/t/kf5/page/bsshoprod.psml?pid=Dokumentanzeige&showdoccase=1&js_peid=Trefferliste&documentnumber=5&numberofresults=19&fromdoctodoc=yes&doc.id=jlr-ZPOEG%C2%A715aAGSHpIVZ%3Ajuris-lr00&doc.part=X&doc.price=0.0&doc.hl=1#focuspoint .
Viel Erfolg
und einen freundlichen Gruß
Jens Bebensee
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Zuletzt geändert am 26.02.2010 um 10:06:11 von Jens Bebensee.