Hallo Sylvia,
es kann sein, dass durch das auf Ihrem ( ehemaligen) Grundstück in Kürze errichtete Gebäude quasi eine Art Vorbildwirkung für die Bebauung der angrenzenden Grundstücke im rückwärtigen Bereich geschaffen ist bzw. wird.
D.h. dass möglicherweise bei nunmehr nicht mehr gültigem Bebabuungsplan die Nachbargrundstücke ähnlich bebaubar sind wie Ihres. Ich möchte jedoch darauf hinweisen, dass ich hier lediglich eine theoretische Möglichkeit sehe. Da ich die Grundstückssituation bei Ihnen nicht kenne, kann ich leider auch nicht näher darauf eingehen. Die grundsätzliche Möglichkeit einer weiteren Bebauung der Nachbargrundstücke besteht jedoch. Wenn es keinen Bebauungsplan ( mehr) gibt, müssen sich alle Vorhaben gem. § 34 BauGB in die nähere Umgebung einfügen. Nähere Info darüber, was dieses "sich- Einfügen" ausmacht, finden Sie unter
http://www.kreis-stormarn.de/service/begriffe/index.php?bereich=2&bid=62 .