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Thema: Geländeaufschüttung

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Autor Beitrag
 Verfasst am: 21.09.2009 09:57:00 Titel: Geländeaufschüttung
Hallo,
wir wohnen in einem gewachsenen Wohngebiet mit vorwiegend Einzelhaus und Doppelhaus Bebauung. Die Grundstücke sind etwas über 1000 qm groß und liegen mit der Stirnseite in einer Breite von ca. 20m zur Strasse. Die Strasse besitzt ein starkes Gefälle, so daß sich von der oberen zur unteren Grundstücksgrenze ein Höhenunterschied von über 1,50 m ergibt.
Das Grundstück oberhalb von uns ist nun verkauft worden und der Altbestand ist inzwischen abgerissen worden.
Das Neubauvorhaben ist nun so geplant, dass von der höchsten Stelle das Grundstück waagerecht aufgeschüttet und mit einer neuen Beton-Stützwand (Höhe dementsprechend auch ca. 1,50m) auf der Grundstücksgrenze abgesichert werden soll.
Inwieweit sind so massive Eingriffe in den Geländeverlauf zulässig?

Vielen Dank für eine kurze Einschätzung im voraus.

Gruß
J. Albers
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 Verfasst am: 22.09.2009 14:12:08 Titel: Re: Geländeaufschüttung
Sehr geehrte(r) Frau/Herr Albers,

leider kann und möchte ich auf Ihre Frage nicht eingehend antworten.
Ich möchte Ihnen vielmehr raten, sich mit dem für Ihre Gemeinde zuständigen Sachbearbeiter in Verbindung zu setzen und sich von diesem beraten zu lassen, oder eventuell einen Antrag auf Einschreiten zu stellen.
Meines Erachtens – und um einen kurzen Überblick zu geben – stellt die von Ihnen beschriebene Aufschüttung eine Veränderung der gewachsenen Geländeoberfläche dar. Diese Veränderung ist genehmigungspflichtig und muss im Bauantrag des zu errichtenden Gebäudes enthalten und dargestellt sein.
Siehe dazu auch http://www.kreis-stormarn.de/service/begriffe/index.php?bid=101 .
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