Sehr geehrte(r) Frau/Herr Albers,
leider kann und möchte ich auf Ihre Frage nicht eingehend antworten.
Ich möchte Ihnen vielmehr raten, sich mit dem für Ihre Gemeinde zuständigen Sachbearbeiter in Verbindung zu setzen und sich von diesem beraten zu lassen, oder eventuell einen Antrag auf Einschreiten zu stellen.
Meines Erachtens – und um einen kurzen Überblick zu geben – stellt die von Ihnen beschriebene Aufschüttung eine Veränderung der gewachsenen Geländeoberfläche dar. Diese Veränderung ist genehmigungspflichtig und muss im Bauantrag des zu errichtenden Gebäudes enthalten und dargestellt sein.
Siehe dazu auch
http://www.kreis-stormarn.de/service/begriffe/index.php?bid=101 .