Hallo Sabine T.,
ich möchte Sie auf unser Baulexikon verweisen, in dem Sie unter
http://www.kreis-stormarn.de/service/begriffe/index.php?bereich=6&bid=108 das Grundlegende über Sichtschutzzäune erfahren.
Auf ein paar Punkte möchte ich jedoch insbesondere hinweisen:
Wichtig ist nicht nur, ob ein Sichtschutzzaun genehmigungsf r e i aufgestellt werden darf, sondern vor allem, ob es einen Bebauungsplan gibt, und wenn ja, ob in diesem eventuell Sichtschutzwände ausgeschlossen oder begrenzt sind. Dies erfahren Sie entweder bei Ihrer zuständigen Gemeinde oder bei der Bauaufsicht ( hier
http://www.kreis-stormarn.de/lvw/forms/5/53/KarteBauvorhabenInnerorts.pdf finden Sie Ihren zuständigen Sachbearbeiter).
Wenn dies geklärt ist können Sie j e Grundstücksgrenze einen Zaun aufstellen, der max. 5m lang und max. 2m hoch ist. Vorausgesetzt es stehen keine anderen baulichen Anlagen in einem Abstand von 3m zu dieser Grenze.
Ob ein Bauantrag für einen Sichtschutzzaun, der länger als 5m oder/ und höher als 2m ist, Aussicht auf Erfolg hat, kann ich Ihnen an dieser Stelle leider nicht beantworten.
Ich empfehle Ihnen das persönliche Gespräch mit dem zuständigen Sachbearbeiter.