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Thema: Grenzzaun

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Autor Beitrag
 Verfasst am: 19.08.2009 22:18:09 Titel: Grenzzaun
Guten Tag,
In unserer Wohnanlage haben sehr viele Eigentümer ihr Grundstück zu einem öffentlichen Fußweg mit Grünstreifen durch Sichtschutzwände abgegrenzt. Dieses wollen wir nun auch tun. Da die Grundstücksgrenze mehr als 5 Meter lang ist, möchte ich wissen, ob wir dazu eine Baugenehmigung brauchen, und wenn ja, wie die Aussichten sind, diese zu erhalten.
Zudem hätte ich gern gewusst, ob man dann auch noch auf einer anderen Grundstücksgrenze einen Zaun von 4 Meter Länge und 1,80 meter Höhe bauen kann, oder ob hierfür dann auch eine Baugenehmigung nötig ist. Gilt die 5 Meter Grenze für jede Grundstücksgrenze einzeln, oder für alle zusammen?
Ich würde mich freuen, von Ihnen eine Antwort zu bekommen.

Mit freundlichem Gruß
Sabine T.
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 Verfasst am: 20.08.2009 08:12:07 Titel: Re: Grenzzaun
Hallo Sabine T.,

ich möchte Sie auf unser Baulexikon verweisen, in dem Sie unter http://www.kreis-stormarn.de/service/begriffe/index.php?bereich=6&bid=108 das Grundlegende über Sichtschutzzäune erfahren.
Auf ein paar Punkte möchte ich jedoch insbesondere hinweisen:
Wichtig ist nicht nur, ob ein Sichtschutzzaun genehmigungsf r e i aufgestellt werden darf, sondern vor allem, ob es einen Bebauungsplan gibt, und wenn ja, ob in diesem eventuell Sichtschutzwände ausgeschlossen oder begrenzt sind. Dies erfahren Sie entweder bei Ihrer zuständigen Gemeinde oder bei der Bauaufsicht ( hier http://www.kreis-stormarn.de/lvw/forms/5/53/KarteBauvorhabenInnerorts.pdf finden Sie Ihren zuständigen Sachbearbeiter).
Wenn dies geklärt ist können Sie j e Grundstücksgrenze einen Zaun aufstellen, der max. 5m lang und max. 2m hoch ist. Vorausgesetzt es stehen keine anderen baulichen Anlagen in einem Abstand von 3m zu dieser Grenze.
Ob ein Bauantrag für einen Sichtschutzzaun, der länger als 5m oder/ und höher als 2m ist, Aussicht auf Erfolg hat, kann ich Ihnen an dieser Stelle leider nicht beantworten.

Ich empfehle Ihnen das persönliche Gespräch mit dem zuständigen Sachbearbeiter.
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 Verfasst am: 24.08.2009 02:12:02 Titel: Re: Grenzzaun
Vielen Dank für die Antwort.
Der B- Plan ist laut Aussage der Sachbearbeiterin frei.
Außerdem steht bis jetzt da genauso ein Zaun noch von den Vorbesitzern. (Leider steht er nicht richtig, er fällt doch schon ziemlich in sich zusammen.)
Wie ist es nun, wenn wir Zug um Zug die Felder austauschen?
Die Anwohner auf der anderen Seite des öffentlichen Weges freuen sich schon sehr auf die Baumaßnahme aber wenn die Genehmigung dann tatsächlich bis zu / Monate dauern wird, müssen die wohl noch eine Weile auf den abbruchreifen Zaun schauen.

Eine andere Frage noch.
Unser großes Problem ist, dass das Baurecht und das Nachbarschaftsrecht in SH unterschiedliche Dinge aussagen. (Z.B: Baurecht - Zaun darf 1,5 m hoch sein, Nachbarschaftsrecht - die Einfriedung, wenn keine Ortsüblichkeit festgestellt werden kann soll ein 1,2 m hoher Maschendrahtzaun sein.Alles über 1,2 m ist eigentlich nicht erlaubt, nur mit Abstand zur Grenze)
Welches Recht ist denn nun verbindlich?
Nach Nachbarschaftsrecht wären Hütten und Sichtschutwände( bis 5 M Länge) ja gar nicht erlaubt.
Also, was hat denn nun vorrag?

Vielen dank für Ihre antwort
Sabine
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 Verfasst am: 25.08.2009 15:22:12 Titel: Re: Grenzzaun
Die Fragestellung ist in bereits telefonisch ausführlich erörtert worden!!
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 Verfasst am: 25.08.2009 17:00:28 Titel: Re: Grenzzaun
Es war wirklich gut, mit dem Ansprechpartner, den Sie mir per Link genannt hatten zu sprechen. Im Gespräch geht es oft besser.
Danke nochmals.
Die Frage hatte ich allerdings schon vor dem Annruf eingestellt und konnte sie nicht mehr editieren.

Ich kann jedem nur empfehlen, die Mitarbeiter des Bauamtes anzurufen, da einem dort bereitwillig geholfen wird.
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