Internetportal Kreis Stormarn

  Willkommen im Stormarnforum

Buergerportal Kreis Stormarn
Buergerportal Kreis Stormarn
Buergerportal Kreis Stormarn
 

Schließen Bis auf weiteres können vom Fachdienst Bauaufsicht keine fachlichen Auskünfte gegeben werden.

Wir bitten um Ihr Verständnis.

Thema: Nebengebäude Außenbereich

Sortierung der Artikel: Aufsteigend Absteigend nach Datum

Autor Beitrag
 Verfasst am: 03.08.2009 23:10:22 Titel: Nebengebäude Außenbereich
Guten Tag,
für haben im Außenbereich ein Zweifamilienhaus in Alleinlage. Darüber hinaus besteht ein genehmigtes Nebengebäude mit ca. 2,50 Meter x 2,50 Meter.

1)Können wir eine Garage bauen? Wenn ja, auch für 4 Autos?
2)Darf ein Geräteschuppen angrenzen?
3)Wo könnte ich meinen Trecker (habe keine Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft) , Mähwerk etc.unterbringen?
4)Wie sieht es mit einem Pferdestall aus.
5)Nachbartechnisch dürfte es wahrscheinlich keine Einwände geben? Könnte ich dann auf der Grenze bauen
6)Kann das vorhandenen Nebengebäude (Art der Nutzungsgenehmigung unbekannt) erweitert werden

Würde mich sehr über eine Antwort freuen

Es grüßt
Peter Meierfeld
Navigation: nach obenNach oben
Navigation: nach obenNach unten
 Verfasst am: 04.08.2009 11:48:37 Titel: Re: Nebengebäude Außenbereich
Guten Tag Herr Meierfeld,

eine Bebauung des Außenbereichs ist immer problematisch.

Hinsichtlich Garage, Geräteschuppen und Pferdestall möchte ich Sie nur auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 12.03.1998 – 4 C 10/97 – hinweisen, das im Internet u. a. veröffentlicht ist unter -> http://www.fachdokumente.lubw.baden-wuerttemberg.de/servlet/is/199/?COMMAND=DisplayUrteil&FIS=199&OBJECT=3813&MODE=URT&RIGHTMENU=NO .

Die Fragen, die Sie in diesem Forum gestellt haben, sind Musterbeispiele für eine Bauvoranfrage nach § 66 der Landesbauordnung – LBO – (vgl. http://sh.juris.de/cgi-bin/landesrecht.py?d=http://sh.juris.de/sh/BauO_SH_2009_P66.htm und http://www.kreis-stormarn.de/service/lvw/leistungen/index.php?bereich=1&lid=312 ).

Sollten Sie ernsthaft die Absicht haben, diese Baumaßnahmen zu realisieren, empfehle ich Ihnen, von diesem Instrument Gebrauch zu machen und über die Stadt-, Gemeinde- bzw. Amtsverwaltung bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde einen entsprechenden Vorbescheidsantrag zu stellen.


Mit freundlichem Gruß

Jens Bebensee


---
Zuletzt geändert am 04.08.2009 um 11:49:20 von Jens Bebensee.
Navigation: nach obenNach oben
Navigation: nach obenNach unten

Sortierung der Artikel: Aufsteigend Absteigend nach Datum