Sehr geehrter Herr Domnick,
die Nutzung der Räumlichkeiten soll zweifellos geändert werden.
Sie bräuchten nur dann keine Baugenehmigung für diese Nutzungsänderung, wenn Ihr Vorhaben unter den Katalog des § 63 der Landesbauordnung Schleswig-Holstein (LBO) - namentlich den Absatz 3 der Bestimmung – fiele (siehe unter
http://sh.juris.de/cgi-bin/landesrecht.py?d=http://sh.juris.de/sh/BauO_SH_2009_P63.htm ). Fällt es nicht darunter, ist es nach § 62 Abs. 1 LBO baugenehmigungspflichtig (vgl.
http://sh.juris.de/cgi-bin/landesrecht.py?d=http://sh.juris.de/sh/BauO_SH_2009_P62.htm ).
Nach § 63 Abs. 3 LBO ist die Änderung der Nutzung von Anlagen verfahrensfrei, wenn
1. für die neue Nutzung keine a n d e r e n (gemeint sind hier nicht „weiter gehenden“) öffentlich-rechtlichen Anforderungen als für die bisherige Nutzung in Betracht kommen oder
2. die Errichtung oder Änderung der Anlagen nach Absatz 1 (gemeint ist § 63 Abs. 1 LBO) verfahrensfrei wäre
Die Errichtung eines Möbelgeschäftes / -lagers ist baugenehmigungspflichtig, so dass die Vergünstigung des § 63 Abs. 3 Nr. 2 LBO hier ausscheidet.
Wenn ich einmal unterstelle, dass Ihr Möbelgeschäft/ -lager in einem Gewerbegebiet liegt, ist es dort nach § 8 Abs. 2 Nr. 1 der Baunutzungsverordnung (BauNVO) allgemein zulässig (siehe
http://dejure.org/gesetze/BauNVO/8.html ). Die geplante Nutzung hingegen fällt als „Anlage für sportliche Zwecke“ unter § 8 Abs. 2 Nr. 4 BauNVO, so dass für die neue Nutzung a n d e r e öffentlich-rechtliche Anforderungen als für die bisherige Nutzung in Betracht kommen.
Damit ist Ihr Vorhaben nach § 62 Abs. 1 LBO baugenehmigungspflichtig.
Falls Ihr Betrieb in unserem Zuständigkeitsbereich liegt, finden Sie unter dem nachstehenden Link den/die für Sie zuständige/n Sachbearbeiter/in des Fachdienstes Bauaufsicht:
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http://www.kreis-stormarn.de/lvw/forms/5/53/Baupruefbezirke.pdf
Bauformulare findet Ihr/e Entwurfsverfasser/in unter:
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http://www.kreis-stormarn.de/service/lvw/formulare/index.php?fb=9&fd=15
Mit freundlichem Gruß
Jens Bebensee
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Zuletzt geändert am 02.08.2009 um 18:17:59 von Jens Bebensee.