Moin moin Möchtegernbauherr,
Formulare für Bauvoranfragen haben wir nicht versteckt, sondern gar nicht erst ins Netz gestellt.
Die „einzelnen Fragen des Bauvorhabens“, die jemand vor Einreichen des Bauantrages hat (vgl. § 66 LBO unter
http://sh.juris.de/cgi-bin/landesrecht.py?d=http://sh.juris.de/sh/BauO_SH_2009_P66.htm ), lassen sich bequem formlos stellen.
Weitere Informationen haben wir auf unserer Homepage hinterlegt unter „Service“ („Leistungen A-Z“, „Lexikon“ und „Formulare & Dokumente“).
In Ihrem Fall empfehle ich folgende Seite:
http://www.kreis-stormarn.de/service/lvw/leistungen/index.php?bereich=1&lid=312
Mit freundlichem Gruß
aus der Kreisstadt
Jens Bebensee