Geschrieben von:
Marion Kaiser
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Sehr geehrte Damen und Herren,
mein Nachbar hat vor ca.20 Jahren ein Carport mit meiner Erlaubnis auf die Grenze gesetzt. Jahre hatte ich dort eine im Mittel ca 2,30m hohe Hecke vor stehen. Leider sind diese Planzen eingegangen. Um einen Sichtschutz zum Nachbarn zu erhalten, haben wir nun einen Sichtschutzzaun auf einer Länge von 15,0m und 2,0m höhe aufgestellt. Nun will der Nachbar dass wir den Zaun wieder entfernen oder niedriger machen. Nun meine Frage: Kann ich auf meiner Seite des Grundstückes eine 9,00m lange Grenzbebauung mit einem Abstellraum errichten, obwohl der Carport des Nachbarn schon 8,0m lang ist und die Gebäude versetzt zueinander stehen (gesamte Grenzbebauung ca.12,0m). Habe ich das nachsehen weil er zuerst gebaut hat oder darf die Grenze von jeder Seite mit 9,00m bebaut werden?
Vielen Dank im Voraus für Ihre Mühen.
Mit freundlichen Grüßen
Marion Kaiser
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