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Thema: Carport

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Autor Beitrag
 Verfasst am: 27.05.2009 17:06:38 Titel: Carport
Auf meinem Grundstück ( Bebauungsplan besteht) steht ein Haus innerhalb des Bebauungsektor und eine Garage mit integrietem Schuppen. Die Garage wurde ohne Genehmigung gebaut, da sie in Größe und Höhe den genehmigungsfreien Maßen entspricht. Jetzt möchte ich einen zusätzlichen Carport auf dem Grundstück errichten, und zwar in der Weise, dass die Rückseite des Hauses die eine Längstwand des Carports bildet. Der Carport stünde dann allerdings außerhalb der Baufluchtlinie; der neue Baukörper hätte noch über 3 m Abstand zum Nachbargrundstück. Die Garage dagegen steht direkt auf der Grundstücksgrenze zum hinteren Nachbarn und in Nähe des geplanten Carpots.
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 Verfasst am: 28.05.2009 07:56:44 Titel: Re: Carport
Hallo Herr Rönck,

erstmal ist zu sagen, dass ein Carport als Garage gilt ( siehe http://www.kreis-stormarn.de/service/begriffe/index.php?bereich=1&bid=247) . Den Begriff Carport kennt das Baurecht nicht.
Des Weiteren müsste zunächst einmal geklärt werden, ob in dem für Ihr Grundstück geltenden Bebauungsplan Garagen etc. außerhalb der überbaubaren Flächen ( Baufenster) zulässig sind.
Auch wenn eine Garage eventuell genehmigungsfrei ist, müssen trotzdem die Vorschriften eingehalten werden. Die Verantwortung dafür liegt dann nicht mehr bei der Bauaufsicht, sondern bei Ihnen als Bauherr.
In unserem Baulexikon haben wir wichtige Informationen zum Thema Garagen etc. zusammengefasst. Schauen Sie doch mal unter http://www.kreis-stormarn.de/service/begriffe/index.php?bereich=3&bid=51 .
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 Verfasst am: 28.05.2009 21:01:28 Titel: Re: Carport
Dank für die Antwort, aber vielleicht habe ich mich zu unklar ausgedrückt: die Garage ist entsprechend den Vorschriften ohne Baugenehmigung bereits errichtet und deckt auch die Vorgaben des Bebauungsplans ab. Dieser sieht keine Verpflichting, Garagen innerhalb des Baufensters zu bauen, vor.: Mir geht es jetzt um den zusätzlichen Carport, der für einen Zweitwagen benötigt wird. Bei der vorhandenen Garage ( L-Form) handelt es sich nämlich um eine Einzelgarage. Sie ist in einer Grenzbebaung in einer Ecke des Grundstücks erfolgt. Die Grenzbebauung beträgt pro Seite 8m. Der Carport soll an das im Baufenster stehende Wohnhaus (wie beschrieben) angebaut werden und läge teilweise außerhalb der des Baufenster. Ferner läge der Carport etwa in der Mitte des Grundstücks - mit einem Abstand von 7m bzw. 3,50 m ( Breite des Carports 3,50 m) zum hinteren Nachbargrundstück. Garage und Carport (für erstere Grenzbebauung, für 2. Bebauung wie eben beschrieben ) hätten zusammen , aber mit unterschiedlichem Abstand zu Nachbargrundstück, eine Länge von ca. 12 m ( 8 m für die Garage, 4m für offenen Carport. Ginge das so denn?
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 Verfasst am: 29.05.2009 08:21:47 Titel: Re: Carport
Hallo Herr Rönck,

es tut mir leid, aber es wäre wohl besser, Sie würden sich - bewaffnet mit einem Lageplan - an den für Ihre Gemeinde zuständigen Sachbearbeiter wenden ( http://www.kreis-stormarn.de/lvw/forms/5/53/KarteBauvorhabenInnerorts.pdf ). Eine solche Fragestellung sollte man - um Missverständnisse zu vermeiden - besser unter Zuhilfenahme eines Planes beantworten. Es spielen viele Faktoren eine Rolle, so dass eine Antwort per Ferndiagnose möglicherweise nicht das ganze Ausmaß der für Ihr Grundstück gültigen Vorschriften umfassen würde.
Und da Sie ja eine korrekte Antwort haben möchten, sehe ich mich leider nicht in der Lage - auf Grund einer textlichen Beschreibung Ihres Grundstückes - Ihnen eine wirklich gute Antwort zu geben.
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 Verfasst am: 29.05.2009 08:38:04 Titel: Re: Carport
O.K. Wollte grad diesen kürzeren Weg versuchen. Also nochmals Dank.
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