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Thema: Zaun entlang der Grundstücksgrenze

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Autor Beitrag
 Verfasst am: 06.04.2009 10:40:24 Titel: Zaun entlang der Grundstücksgrenze
Hallo,

danke erst einmal für den tollen Service!
Meine Frage: mein Nachbar hat einen Zaun auf seiner Seite jedoch direkt entlang der Grundstücksgrenze gezogen, ohne vorab mit uns zu sprechen. Der Zaun ist aus blickdichten Holzelementen und ca. 1,40 m hoch. Er trennt nun unsere beiden Auffahrten auf dem vorderen Grundstück ab. Der Zaun gefällt uns optisch gar. Hintergrund ist, dass bereits die Garage (zu Recht) direkt an der Grenze liegt und der neue Zaun nun diese verlängert. Optisch ist jetzt ein "Schlauch" entlang des Grundstückes entstanden.

Ein weiteres Problem ist, das der Holzaun ja nur von unserer Seite aus gestrichen und gewartet werden kann.

Ich habe hier mal im Forum gelesen, dass gem. § 6 Landesbauordnung bei geschlossenen Einfriedungen in Schleswig Holstein Abstandsflächen einzuhalten sind. Ist das richtig? Wenn ja, wie kann ich mich gegen den Zaun wehren. Wir wohnen im Kreis NF.

Danke
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 Verfasst am: 06.04.2009 13:51:25 Titel: Re: Zaun entlang der Grundstücksgrenze
Hallo Günther,

immer vorausgesetzt, dass es für Ihr bzw. des Nachbars Grundstück keinen gültigen Bebauungsplan gibt, der etwas Gegenteiliges besagt, ist ein blickdichter Zaun, also ein Sichtschutzzaun, mit einer Höhe von 1,40m sowohl genehmigungsfrei als auch an der Grenze zulässig. Erst wenn ein solcher Zaun eine Höhe von mehr als 1,50m hat, gibt es Einschränkungen in der Länge.
Fragen Sie doch mal Ihre Gemeindeverwaltung, ob es einen Bebauungsplan gibt und wenn ja, ob darin etwas zu Sichtschutzzäunen steht.

Wegen des Streichens und der Wartung des Zaunes muss ich Sie auf das im Privatrecht zu findende Nachbarschaftsrecht verweisen. Meines Wissens finden Sie dort aber etwas zu diesem Thema ( Stichwort: Hammerrecht o.ä.).
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