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Thema: Betonierte Fläche

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Autor Beitrag
 Verfasst am: 16.03.2009 16:59:12 Titel: Betonierte Fläche
Hallo !
Ein wesentlicher Teil meiner Flächen ist an einen Landwirt verpachtet. Der betreibt dort Ackerbau und Viehzucht.

Ich selbst schlage gewerblich Holz. Hierzu hat mir das Ordnungsamt erklärt "Gewerbe ist Gewerbe". Einen
Nebenerwerb, wie ich ihn gegenüber dem Finanzamt betreibe, kennt das Ordnungsrecht nicht.

Der Landwirt möchtge eine Mistplatte aus Beton herstellen.

Diese Platte kann ich dann auch nutzen, um das von mir herangefahrene Holz "zu zerkleinern".
Die überwiegende Nutzung erfolgt aber als Mistplatte.

Das Gelände ist rein landwirtschaftliche Fläche und liegt im Aussenbereich.

Die Beton-Platte soll etwa 10 cm stark sein und etwa 120 m/2 groß werden.

Sind dafür Genehmigungen nötig und welche ?

Danke für die Auskunft.

Holz-Micha
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 Verfasst am: 24.03.2009 16:26:48 Titel: Re: Betonierte Fläche
Hallo Micha,

also, eine Mistplatte für einen privilegierten Landwirt ist höchstwahrscheinlich zulässig.
Auf jeden Fall muss dafür ein Bauantrag gestellt werden. In diesem Bauantrag muss außerdem eine Aussage bzgl. des naturschutzrechtlichen Ausgleichs getroffen werden.
Weitere Infos zu möglichen Verfahren des Bauantrages finden Sie unter http://www.kreis-stormarn.de/service/begriffe/index.php?bereich=1&bid=127 .
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