Geschrieben von:
Holz-Micha
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Hallo !
Ein wesentlicher Teil meiner Flächen ist an einen Landwirt verpachtet. Der betreibt dort Ackerbau und Viehzucht.
Ich selbst schlage gewerblich Holz. Hierzu hat mir das Ordnungsamt erklärt "Gewerbe ist Gewerbe". Einen
Nebenerwerb, wie ich ihn gegenüber dem Finanzamt betreibe, kennt das Ordnungsrecht nicht.
Der Landwirt möchtge eine Mistplatte aus Beton herstellen.
Diese Platte kann ich dann auch nutzen, um das von mir herangefahrene Holz "zu zerkleinern".
Die überwiegende Nutzung erfolgt aber als Mistplatte.
Das Gelände ist rein landwirtschaftliche Fläche und liegt im Aussenbereich.
Die Beton-Platte soll etwa 10 cm stark sein und etwa 120 m/2 groß werden.
Sind dafür Genehmigungen nötig und welche ?
Danke für die Auskunft.
Holz-Micha
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