Geschrieben von:
Louisa Eberhardt
Bauaufsicht
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Hallo Sabine,
die Frage ist ja erst mal: Warum steht denn das Gebäude unter Bestandsschutz ? So wie Sie es schildern, ist fast anzunehmen, dass es sich dabei um ein Denkmal handelt.
Ist dies der Fall, können Sie eben nicht, wie bei anderen Gebäuden, dies und jenes erneuern.
Leider ist es mir auf Grund Ihrer wenigen Angaben nicht möglich, Ihnen weitere Ratschläge zu geben. Fragen Sie doch mal „Ihre“ Bauaufsicht, um welche Verordnung es sich handelt.
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