Hallo Jenny,
der bauordnungsrechtliche Mindestabstand beträgt 3 m.
Sollte das Grundstück im Geltungsbereich eines rechtskräftigen Bebauungsplans liegen, können durch eine festgesetzte Baugrenze oder Baulinie andere Abstände erforderlich sein.
Zur neuen Landesbauordnung siehe den letzten Satz unter
http://www.kreis-stormarn.de/service/begriffe/index.php?bereich=5&bid=298.
Mit freundlichem Gruß
Jens Bebensee