der bauordnungsrechtliche Mindestabstand beträgt 3 m.
Sollte das Grundstück im Geltungsbereich eines rechtskräftigen Bebauungsplans liegen, können durch eine festgesetzte Baugrenze oder Baulinie andere Abstände erforderlich sein.
Bau eines Wintergartens
Wie weit muß der Mindestabstand zur Grundstücksgrenze sein?
Lage: Bad Oldesloe Land,
Gilt ab 2009 die modernisierte Bauordnung?