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Thema: Behindertengerecht.
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Beitrag |
Geschrieben von:
Guido Neumann
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Guten Abend !
Geplant werden soll der behindertengerechte Umbau einer Wohnung von etwa mal 10 mal 6 Meter.
Im Wesentlichen.
Gipskartonwände (nicht tragend) entfernen, teils neu herstellen, um gerade Wege (auch für
Rollstuhl) herstellen.
Absenckung der Duschwann von 23 Zentimeter Einstieg auf etwa 0 Zentimeter.
Toilette demontieren und behindertengerecht erhöht wieder demontieren.
Ein Fenster entfernen, erneuern.
Daneben eine neue Haustür, um geraden Weg zu ermöglichen.
Um die Hautür einen Windfang herstellen.
Vor der Haustür eine Rampe für Rollstuhl herstellen.
Teilweise im Haus Estrich entfernen und erneuern.
Putz-, Spachtel- und Malerarbeiten.
Im Wesentlichen sollen Gipskartonwände "verschwinden" und durch neue (breitere) Innentüren
gerade Wege rollstuhlgerecht hergestellt werden.
Welche Vorschriften sind evtl. zu beachten.
Danke !
MfG
Guido Neumann
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Geschrieben von:
Jens Bebensee
Fachdienstleiter Bauaufsicht
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Hallo Herr Neumann,
wertvolle Hilfe bietet Ihnen u. a. folgende Internetseite:
-> http://nullbarriere.de/index.htm
Dort können Sie beispielsweise nachschauen unter „DIN 18 025-1/2“, „Gesetze und Verordnungen“ und „Planungshilfen“.
Wegen des Windfangs und der Rampe sollten Sie sich noch einmal mit der zuständigen Bauaufsichtsbehörde in Verbindung setzen.
Mit freundlichen Grüßen
Jens Bebensee
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Geschrieben von:
Guido Neumann
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Hallo Herr Bebensee !
Joh, der Link ist schon wertvoll.
Dennoch nachgefragt. Sind Veränderungen auch Baugenehmigungspflichtig ???????????????????
- Sofern nicht in die Konstruktion des Hauses eingeriffen wird. -
Nachfrage.
Kann die Haustür an anderer Stelle neu und breiter ersetzt werden OHNE
Baugenehmigung ?????????????
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Geschrieben von:
Louisa Eberhardt
Bauaufsicht
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Hallo Herr Neumann,
also genehmigungspflichtig wird es in dem Moment, in dem Sie in das Tragwerk des Hauses eingreifen (z.B. neue Durchbrüche oder Öffnungen in tragenden Wänden, zusätzliche Fenster- und Türöffnungen). So wäre auch die neue Öffnung für Ihre Haustür genehmigungspflichtig.
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Geschrieben von:
bodo
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Moin
Wie siehts denn mit Altbauten aus 1800(besonders Bauernkaten im Aussenbereich)...aus für die es keine Statik, Genehmigung oder gar Baupläne gab/gibt? Diese Häuser wurden im Lauf der Zeit zigmal umgebaut, jede Generation änderte die Fenster, Türen Trennwände je nach Bedarf, die Dächer wurden mit dem gedeckt welches grad billig verfügbar war aus internen Stallabteilungen wurden Wohnräume.ect.....der Dachboden irgendwann mal nach Aufgabe der Landwirtschaft ausgebaut...Wie schon erwähnt, Statiken gibts und gabs keine, Genehmigungen genauso wenig und auch keine Zeichnungen, das einzig verfügbare ist meist ein Katasterplan wo die Umrisse und Lage des Objekts eingetragen sind, die alten Steuerunterlagen der Vorbesitzer und einige Hinweise in Dorfchroniken.
Nun stellen Sie sich vor Sie als Bauamt sollten mir das was genehmigen wie soll das überhaupt gehen? Welcher Bauzustand aus welcher Epoche wird denn da zugrunde gelegt? Was ist wenn ein beauftragter Statiker feststellt das die Standsicherheit noch nie gegeben war? Muss das Haus dann geräumt und abgerissen werden?
Ich möchte nur mal andeuten das die modernen Baugesetze/Richtlinien eben nur für modernere Bauten gültig sein können für die es offizielle Pläne gibt.
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Geschrieben von:
Louisa Eberhardt
Bauaufsicht
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Hallo Bodo,
sicherlich haben Sie recht, dass es in Fällen, wie dem von Ihnen geschilderten, schwierig ist, eine pauschale Herangehensweise an den Tag zu legen. Es gibt - wie in allen Lebenlagen - Dinge, denen man sich mit dem Vorsatz nähern muss, eine gemeinsame Lösung zu finden. So auch, wenn ein Statiker feststellt, dass ein Wohnhaus nach heutigen Vorschriften nicht (mehr) standsicher sei. Auch der Eigentümer bzw. Bewohner kann in so einem Fall kein Interesse daran haben, diese Tatsache außer Acht zu lassen.
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Geschrieben von:
bodo
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Moin
Ich werde mal konkreter: Ein altes Bauernhaus aus 1800 wurde zigmal umgebaut und verändert, Papiere gibts keine. Nun möchte der Eigentümer die seit 1940 eingebaute Haustür von 1m Breite auf 1,50m Breite erneuern. Der Maurer zieht einen 2m Betonsturz ins Mauerwerk ein, der Tischler montiert die Tür.Nun heisst es ja diese wäre genehmigungspflichtig es kommt zur Anzeige aus der Nachbarschaft, Bauamt rückt an. Nun sagt der Dorfälteste aus das 1939 eine Durchfahrt für Fuhrwerke gewesen sei und man diese Öffnung damals zugemauert hätte...Papiere, Fotos gibts keine. Was nun?
Ein Statiker wird auch nur darauf hinweisen können das die Standsicherheit seit 1800 bewiesen ist, aber rechnerisch belgbar wäre dies sicher nicht. Die Häuser wurden vom Handwerker so "wie immer" gebaut, im Vertrauen auf die Erfahrung.
Mich würds wirklich mal interessieren was nun für Unterlagen an das Bauamt geschickt werden müssten?
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Geschrieben von:
Louisa Eberhardt
Bauaufsicht
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Hallo Bodo,
wie ich schon sagte, man muss ( gemeinsam !) eine Lösung finden.
Wir als Bauaufsicht haben keinerlei Interesse daran, den Bürgern, und im Speziellen den Bauherren, Steine in den Weg zu legen oder ein Vorhaben "auf Teufel komm raus" zu verhindern. Ganz im Gegenteil ! Wir sind bemüht, einen gangbaren Weg zu finden - zusammen mit den Bauherren bzw. Architekten. Dass sich dieses Unterfangen natürlich innerhalb der Vorschriften bewegen muss, steht außer Frage. Aber es zeigt sich immer wieder, dass Gespräche so einer Sache mitunter sehr dienlich sind.
Sollte der von Ihnen geschilderte Fall kein hypothetischer sein, so würde ich das Gespräch mit dem Sachbearbeiter der Bauaufsicht suchen. Das reine "Hinschicken" von Unterlagen wäre meines Erachtens ein eher ungeschickter Weg.
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Geschrieben von:
bodo
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Hallo
Ich bin Zimmerer und habe immer wieder mit der Instandsetzung von Uraltbauten zu tun, es wird so gearbeitet wie früher auch allerdings werden moderne bessere Metallverbinder und kleinere Spannweiten angestzt, meist ohne Statiker, frei nach Gutdünken(so wie früher auch=Erfahrungswerte), es sei denn ein Dachgeschoss wird neu ausgebaut oder ein Anbau, dann gibts Pläne und Genehmigungen. In diesem Fall gehts im Wesentlichen um die Änderung von Türen, Fenstern, Lage der Trennwände..eigentlich nichts besonderes wenn man es geschichtlich betrachtet. Um dem Gespräch mit dem Bauamt eine Basis zu geben müsste doch zumindest ein Ortstermin und eine Zeichnung die den aktuellen Bauzustand beschreibt vorgelegt werden? Würde eine Statik verlangt? Man bedenke das es meist um alte Lehmwände mit teilweise verfaulten Dachverbandshölzern geht, die zwar 300 jahre standen aber nach neuen Berechnungsgrundlagen schon zusammengefallen sein müssten. Liefe der Bauherr in Gefahr wegen Einsturzgefahr einen Abriss zu bekommen, Wohnverbot sozusagen? Oder reichte es Ihnen wenn das Gebäude die Standsicherheit in 300Jahren selbst bewiesen hat?
Oft ist es so das Generationenweise Türen, Fenser und Trennwände je nach Bedarf verschoben wurden und ein Originalzustand nicht mehr zu ermitteln ist....auch gibts Dächer die früher Gauben hatten und diese später aus Kostengründen entfernt wurden, heute jedoch wieder hergestellt werden sollen, Genehmigung erforderlich? Nochmal gesagt: Es gibt/gab nie irgendwelche Bauuntelagen....
Ich reite deshalb so hartnäckig auf diesem Thema herum weil meiner Ansicht nach können moderne Vorschriften auch nur für Gebäude gelten die nach modernen Vorschriften gebaut wurden also seit es überhaupt Bauämter/Bauvorschriften gibt, oder?
Danke für Ihr Verständnis. Mfg Bodo
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