Geschrieben von:
P. Platz
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aber so einfach scheint dies nicht zu sein!
Hallo zusammen,
in Anlehnung an ein Filmzitat der berühmten "Feuerzangenbowle" möchte ich heute fragen:"Wat is'n Stellplatz?"
Und wenn ja, wie zählt man Stellplätze? Hintergrund meiner Frage?
Nun, auf unserem Nachbargrundstück wurde ein Mehrfamilienhaus (6 Parteien) gebaut. Laut B-Plan sind für das besagte Grundstück 4 Stellplätze eingezeichnet. Aufgrund eines genehmigten Befreiungsantrags wurden die Errichtung von zwei weiteren Stellplätzen, also in Summe sechs genehmigt. Die dem Antrag beigelegten Zeichnungen weisen auch genau und eindeutig sechs (Einzel-)Stellplätze aus.
Die Lage der Stellplätze liegt unmittelbar vor dem Neubau, die Einfahrt in der Mitte, links drei Stellplätze und rechts drei...4,5,6?! Denn die rechts liegenden Stellplätze sind vom Bautträger sog. "lange Stellplätze", will heißen, sie entsprechen in ihrer Länge zwei hintereinader liegenden "Einzelstellplätze" und sind als solche auch pflastertechnisch gekennzeichnet. Und so sind nun faktisch aus sechs neun geworden, mit dem damit einhergehenden Park-/Rangierverkehr einer als "Discounterparkplatz" anmutenden gepflasterten Fläche und der Perspektive zukünftig auf 100 - 200 qm Wellblechdächer zu schauen, wenn die gewünschten Carports gebaut sind.
Welche Verbindlichkeit hat ein B-Plan in Verbindung mit o. g. Sachverhalt und wieviel Auslegungsspielraum bietet der Begriff "Stellplatz" in diesem Zusammenhang.
Beste Grüße
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