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Thema: Entwässerung des Grundstücks

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Autor Beitrag
 Verfasst am: 25.06.2006 20:13:21 Titel: Entwässerung des Grundstücks
Hallo und Guten tag,
ich hätte mal eine Frage: Mein Nachbar hat vor einigen Jahren eine Garage direkt auf Grenze gebaut.Es wurde alles genehmigt. Problem ist nur:Seit er diese Garge gebaut hat, habe ich, wenn es etwas stärker regnet meinen Rasen unter Wasser. Bei dem Bau muss er eine Drainage beschädigt haben, bzw ganz gekappt haben. Jetzt im Nachhinein kann man es leider nicht mehr nachvollziehen. Wer ist denn nun für die Entwässerung zuständig? Er als Bauherr der Garage oder ich als Besitzer des Nachbargrundstücks?
Danke für die Antwort
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 Verfasst am: 27.06.2006 09:46:33 Titel: Re: Entwässerung des Grundstücks
Moin Barki,

grundsätzlich ist jeder Eigentümer dafür verantwortlich, dass das auf seinem Grundstück anfallende Regenwasser ordnungsgemäß abgeleitet wird. Sollten durch bauliche Maßnahmen im Grenzbereich Leitungen des Nachbarn beschädigt worden sein, ist dies privatrechtlich zu klären.

Vorschriften hierzu lönnen Sie im "Nachbarrechtsgesetz für das Land Schleswig-Holstein" nachlesen.

Mit den besten Wünschen für eine gütliche Einigung mit Ihrem Nachbarn.....

Viele Grüße

Carola Haage

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Zuletzt geändert am 27.06.2006 um 09:47:12 von Carola Haage.
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