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Thema: Bauen im Aussenbereich

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Autor Beitrag
 Verfasst am: 04.11.2008 15:04:51 Titel: Bauen im Aussenbereich
Wir wohnen in einer dörflichen Gemeinde in Hessen und unser Haus steht in Feldrandlage. Vor 2 Jahren starb der Eigentümer des hinter unserem Haus befindlichen Feldes.
Da die Erben kein Interesse an diesem Feld hatten, haben wir es gekauft und nutzen einen Teil davon als Garten. Der Rest wird von einem Landwirt bearbeitet.
Letztes Jahr sind wir auf die glorreiche Idee gekommen, auf diesem Teil des Gartens (Aussenbereich !!!) einen kleinen überdachten Freisitz zu bauen, um auch bei weniger schönen Wetter nicht gleich immer alles zusammenpacken zu müssen und uns ins innere des Hauses verziehen zu müssen.
Scheinbar waren wir zimlich naiv und gutgläubig, da uns einige Leute, die wir vorher angesprochen hatten, eigentlich erzählten, dass dem nicht entgegenstünde.
Mit dem Begriff Aussenbereich konnten wir damals noch überhaupt nichts anfangen.

Es kam wie es wahrscheinlich kommen musste:
Das Bauamt wurde darauf aufmerksam und hat einen Baustop verfügt und auch gleich auf die wohl folgende Abrissverfügung hingewiesen.

Glücklicherweise sind wir mit einem Landwirt ins Gespräch gekommen, der bei uns in der Nachbarschaft zur Miete wohnt und der seinen Hof mit Rinderzucht (Fleischerzeugung) in ca. 10 km Entfernung hat. Dort auf dem Hof wohnen seine Eltern.
Seine Äcker zum Grünfutteranbau befinden sich sowohl in ca. 10 km Entfernung als auch bei uns gleich um die Ecke.

Dieser Landwirt ist nun schon seit geraumer Zeit auf der Suche nach einer Unterstellmöglichkeit für seine landwirtschaftlichen Gerätschaften, Saatgut, Dünger, Arbeitsklamotten usw. und wir haben Ihm angeboten, dass er doch unsere Unterstellmöglichkeit nutzen kann.
Dies ist für uns immer noch besser als alles abreißen zu müssen.
Er war auch gleich damit einverstanden und beide Seiten haben etwas davon.
Wir, dass wir nicht abreißen müssen und er, dass er endlich eine Möglichkeit zur Unterstellung gefunden hat.

In Absprache mit der Gemeinde hat er eine Bauvoranfrage gestellt und
er und auch wir dachten, dass es, da es sich um ein priviligiertes Bauen handelt, keine großen Schwierigkeiten bereitet.

Leider wurden wir alle enttäuscht. Die Bauvoranfrage wurde negativ entschieden.

Kann mir jemand sagen, welche Voraussetzungen bei unserem Fall nicht vorhanden sind, um eine solche Genehmigung zu erlangen?
Was wäre der nächste Schritt, der jetzt ansteht?
Wahrscheinlich Widerspruch einlegen und diesen begründen.
Welche Gründe können denn vorgetragen werden.
Reicht die Nähe zu seinen landwirtschaftlich genutzten Flächen und das er bis jetzt noch keine Unterstellmöglichkeit hier hat, nicht aus?

Wir wären für jede Unterstützung, Hilfe oder Verweise auf geltendes Recht dankbar.
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 Verfasst am: 13.11.2008 11:26:56 Titel: Re: Bauen im Aussenbereich
Liebe (r) Fancy,

wie Sie selber schon festgestellt haben, scheint Ihr Vorhaben nicht unproblematisch zu sein.
Daher kann und möchte ich nicht Vermutungen und Überlegungen anstellen, ohne den ganzen Sachverhalt mit allen weiteren Begebenheiten ( ggf. Landschaftsschutzgebiet, Waldabstand, Privilegierungen etc.) zu kennen.
Ich kann Ihnen nur raten, das Gespräch mit dem Sachbearbeiter der Bauaufsicht zu suchen und sich die Gründe für die Ablehnung erläutern zu lassen.
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 Verfasst am: 14.11.2008 12:09:28 Titel: Re: Bauen im Aussenbereich

Moin - Moin :))

Sie sollten mal darüber nachdenken, ob Sie nicht das gesamte Konzept ändern !

Sehen Sie mal in Ihre Landesbauordnung. Dort können Sie sehen, welche Vorhaben Sie ohne
"Anzeige- und ohne Genehmigung" errichten können.

Auch in diesem Forum finden Sie dazu etwas - bezogen auf Schleswig-Holstein.

A b e r : auch bsplw. anzeige- und genehmigungsfreie Vorhaben (Tierunterstand) bedürfen evtl. anderer
Genehmigumgen wie die der Unteren Naturschutzbehörde (was allerdings relativ unproblmeatisch aber
nötig ist).

Möglicher Weise können Sie die Grundstücke auch "im Rechtssinne" vereinigen. Dann sieht die Sache mit
der "Genehmigungsfähigkeit" schon wieder anders aus.
Wir "üben" gerade so einen Fall. Das "Ursprungsgrundstück" ist zu klein, um die Garagen zu bauen. Daher
wird vom Nachbargrundstück : ein Teil "im Rechtssinne vereinigt" und der Fall ist gelaufen.


Nun stellen Sie sich aber nochmals vor, Sie bemerken, daß Sie auf gesamter Linie scheitern, was Ihre bisherigen
Überlegungen angeht. Kommt vor, passiert ja auch Bankern / Politikern :))
Also komplett neues Konzept erdenken !
Stellen Sie sich vor, Sie selber oder Ihr Landwirt-Freund benötigt einen Tierunterstand, dann sieht es wieder
anders aus.


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