Hallo Frau Steinhoff,
Ihnen würde sicherlich niemand „Steine in den Weg legen“, wenn Sie Ihr Grundstück
- > real durch Zukauf eines Teil des hinter gelegenen Grundstücks und Zusammenlegung beider im Grundbuch (ein Grundbuchblatt unter einer Bestandsverzeichnis-Nummer) oder
- >„auf dem Papier“ durch Vereinigungsbaulast
vergrößerten.
Das Problem blieben die 3 Garagen.
Ich möchte Sie dazu auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 12.03.1998 – 4 C 10/97 – verweisen, dessen Leitsätze u. a. veröffentlicht sind unter - >
http://www.xfaweb.baden-wuerttemberg.de/bofaweb/berichte/urteilsdatenbank/4C1097.html
Im Volltext habe ich das Urteil leider nicht „im Netz“ gefunden; es ist beispielsweise veröffentlicht in BauR 1998, S. 760, NuR 1998, S. 424; BRS 60 Nr. 98 und NVwZ 1998, S. 842.
Bevor Sie weitere Schritte unternehmen, sollten Sie mit Ihrer Bauaufsicht Kontakt aufnehmen.
Mit freundlichem Gruß
Jens Bebensee