Sehr geehrte Damen und Herren,
ich würde mich freuen, wenn Sie mir bzgl. meiner Frage weiterhelfen könnten.
Wir haben gerade in einem Neubaugebiet gebaut. Das Baufeld, auf dem sich u.a. auch unser Haus befindet, wird durch zwei parallele Straßen erschlossen, wobei die eine Straße deutlich höher liegt als die andere (es gibt hier mehrere Baufelder, die derart erschlossen sind). Bevor hier gebaut wurde hatte das Gelände ein Gefälle. Zuerst wurde dann das eine Haus auf der Seite mit der niedrigeren Straße gebaut. Als dieses Haus dann bereits stand, aber das Grundstücksniveau noch nicht vollständig hergestellt war, wurde das angrenzende Grundstück, das an der höheren Straße liegt, verkauft. Das Haus, an der niedrigeren Straße, hat im Anschluss sein Grundstück eingeebnet. Das hintere Ende des Grundstücks liegt in etwa auf der Höhe der niedrigeren Straße und es ist jetzt ein Geländesprung zwischen den beiden Grundstücken entstanden. Das Haus, an der höheren Straße, wird zurzeit gebaut und das Gelände wird voraussichtlich am Grundstücksende nicht höher kommen. Beide Häuser hatten im B-Plan Vorgaben bzgl. der Sockel-, Trauf- und Firsthöhe und konnten ihre Häuser weder höher noch niedriger bauen.
Jetzt stellt sich für uns die Frage, wer das Gelände sichert, also auf welchem Grundstück die Stützmauer/der Wall steht und wer die Kosten hierfür übernimmt. Zusätzlich stellt auch noch das Wasser ein Problem dar. Dieses darf ja nicht auf das niedrigere Grundstück fließen.
Über eine Antwort würde ich mich freuen.
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