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Thema: Bauen über die eigene Grenze

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Autor Beitrag
 Verfasst am: 14.07.2008 14:45:37 Titel: Re: Bauen über die eigene Grenze
Guten Tag.
Ihre Antwort kam ja sehr schnell. Herzlichen Dank dafür. Ich werde nun mit meinem Ehemann, wir sind beide Eigentümer, beider
Grundstücke, mich auf den Weg machen, um die Ausnahmegenehmigung zu beantragen (Grundlast) und bei der
Naturschutzbehörde vorsprechen.
Liebe Grüße.
Heidemarie Thomsen
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 Verfasst am: 14.07.2008 13:55:27 Titel: Re: Bauen über die eigene Grenze
Hallo Frau Thomsen,

zuerst einmal müssten Sie prüfen, ob diese beiden „Grundstücke“ ( oder meinen Sie vielleicht Flurstücke ?) e i n Grundstück sind. Da Sie gem. § 4 Abs. 3 LBO ein Gebäude nicht ohne weiteres auf mehreren Grundstücken errichten dürfen ( also quasi über eine Grenze hinweg ), muss es sich bei Ihrem „Wohn“grundstück und dem Weidegrundstück um e i n Grundstück handeln. Entweder beide Flurstücke sind im Grundbuch unter einer laufenden Nummer auf einem Grundbuchblatt eingetragen, oder es müsste eine Vereinigungsbaulast beider Flurstücke ins Baulastregister ( bei der Bauaufsicht) eingetragen werden, so dass die Flurstücke / Grundstücke baurechtlich als e i n Grundstück anzusehen sind.
Wenn dies geklärt ist, müssten Sie eine Ausnahmegenehmigung bei der Unteren Naturschutzbehörde des Kreises beantragen, da es sich bei Ihrem Vorhaben um ein Außenbereichs- Vorhaben handelt.
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 Verfasst am: 13.07.2008 08:24:49 Titel: Bauen über die eigene Grenze
Guten Tag.
Wir denken über den Bau einer genehmigungsfreien Garage nach. Wir besitzen zwei Grundstücke neben einander. Das eine Grundstück ist mit unserem Wohnhaus bebaut und relativ klein. Das andere Grundstück liegt direkt daran, ist eine Weide und gehört uns auch. Nun fragen wir uns,
ob die Garage auch auf beiden Grundstücken stehen kann oder darf. Ich sage es mal so. Die Garage könnte zu einem Teil auf dem vorderen
mit unserem Haus bebautem Grundstück stehen und mit dem Rest auf eben unserer eigenen Weide.
Meine Frage ist, ob das zuläßig ist. Wenn ja, wieviel Überstand der Garage auf die Weide ist zuläßig oder ist schon 1 Zentimeter zu viel ?
Wir wohnen ausserhalb einer geschloßenen Ortschaft. Hier im Forum lese ichn immer wieder das Wort Außenbereich und daß es dort
Probleme gibt. Wäre bei einer eigenen Bebauung über dien eigene Grenze irgendwo eine Genehmigung zu beantragen. Wer wäre dann
zuständig.
Danke für Ihre Mühe
schreibt Heidemarie Thomsen.
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