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Thema: Nachbarschaftsrecht im Doppelhaus

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Autor Beitrag
 Verfasst am: 28.06.2008 18:16:02 Titel: Re: Nachbarschaftsrecht im Doppelhaus
Lieber Herr von Campe,

Sie haben recht, ich stehe nicht "gut" da, mit den Möglichkeiten, die ich hätte, bliebe ich "passiv".
Über die zivilrechtlichen Möglichkeiten bin ich informiert, vielen herzlichen Dank!!

Ahrens

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 Verfasst am: 19.06.2008 12:33:25 Titel: Re: Nachbarschaftsrecht im Doppelhaus
Moin Frau Ahrens :))

1.
Nehmen Sie es mir nicht übel, daß das Problem, gerade da es konkret wird, geht über ein normales Plauderchen im
Internet hinaus und wäre als illegale Rechtsberatung verboten und stellt eine Ordnungswidrigkeit dar.
Hinzu kommt, daß "Zivilrecht" auch nicht mein Beritt ist, sondern "Strafrecht" und in dem Bereich war ich nun mal
im Staatsdienst und hatte mit dem Zivilrecht nur am Rande zu tun.

2.
Die Frage ist aber, wie es weiter geht.
Und da scheint es ja zwei Problemfelder zu geben.
Problemfeld Nummer 1. ist wohl mal wieder, wie in 90 % aller Streitfälle, daß die Menschen auf einander "böse" sind
oder es zumindest glauben. Das kann niemand von hier sagen, da niemand dabei war / ist.
Problemfeld Nummer 2. ist wohl, daß Sie schon einer Gefahr ausgesetzt sind, wenn ein Geschäftspartner immer "am Konkurs"
entlang schlingelt. Denn, stellt der Energieversorger ab, weil Ihre Nachbarin nicht bezahlt, dann sittzen auch Sie ohne
Energie dar. Und der Versorger schaltet erst wieder an, wenn alle Schulden bezahlt sind. Von daher haben Sie schon
ein gewisses Risiko. Aber auch aus der Sicht, daß die Nachbarn eine "Trennung mit einer Flex" vollziehen haben Sie
ein Problem. Da würde selbst eine Klage - oder gar ein Eilverfahren - nicht viel helfen. Denn, der "gerichtliche Titel"
einerseits ist ja ganz schön, nur wie soll der (mit dem Gerichtsvollzieher) umgesetzt werden, wenn die Nachbarn die
Leitung "mangels Masse" nicht mehr flicken können .....................
Und am Ende würde wieder stehen : ausser Spesen nix gewesen !

Daher wäre es doch die Überlegung, ob Sie der Trennung zuvor kommen.
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 Verfasst am: 09.06.2008 16:58:50 Titel: Re: Nachbarschaftsrecht im Doppelhaus
Lieber Theodor von Campe,

vielen Dank für Ihre sehr erschöpfende Auskunft!
Nein, ich hatte ja auch nicht vor, einen Anwalt aus diesem Grunde einzuschalten! Ich habe natürlich bisher verborgen, was auf der sog. "menschlichen" Ebene passiert ist, leider, was nun dazu geführrt hat, dass das Nachbarschaftsverhältnis als zerrüttet angesehen werden muss. Ehepartner können sich dann auch räumlich trennen, ich will mich aber nicht "vertreiben" lassen, weil Nachbarn, enge Doppelhausnachbarn, sich nicht so verhalten, wie "man es erwartet". Als ich dieses Doppelhaus kaufte, ging es mir ja gar nicht so sehr um die Nachbarn, sie wirkten ruhig, nett, distanziert, das empfand ich als äußerst angenehm. Dass dann das Paar nebenan sich im Laufe der Zeit trennte und er auszog, ist ja nichts Besonderes in diesen Zeiten, der Kontakt zur Nachbarin beschränkte sich auf Geburtstagswünsche, Briefkasten leeren oder Mülltonnen herausstellen in der Abwesenheit des anderen. Es hatte sich wohl so eingebürgert, dass die Vormieter meiner Doppelhaushälfte bisher auf das Konto des Nachbarn ihren Gas- und Wasserbeitrag für die gemeinsame Anlage zahlten, am Ende des Jahres wurde eben abgerechnet und ermittelt, wer was nachzuzahlen hatte. So lief es auch, nachdem ich das Doppelhaus gekauft hatte. Nun stellte die Nachbarin aber verzweifelt fest, dass sie überfordert war, die Zahlungsein- und ausgänge der gemeinsamen Heizungsanlage für die EON zu überblicken, ich nahm dann die Angelegenheit "an mich", wir errichteten ein gemeinsames Konto, von dem lediglich die Kosten für die Gemeinschaftsanlage abgingen. In der Vergangenheit gab es Schwierigkeiten mit der Zahlungsmoral der Nachbarin, sie ließ bei EON stunden, zahlte permanent Mahngebühren etc. Das geht mich natürlich nichts an, wenn es sich um ihre Belange gehandelt hätte, aber ich bin da nun leider beteiltigt, mit meinem Namen und dem Recht, selbst wenn sie zahlungsunfähig wäre, Strom- und Wasser geliefert zu bekommen. Das sind die "Leiden" einer gemeinsamen Heizungsanlage. Man hatte uns schon in zu meinem Einzug mitgeteillt, dass eine Trennung der Heizungsanlage nicht möglich sei, so dass ich mich damit abfand und hoffte, dass nicht die Nachbarin eine säumige Zahlerin ist. Wir werden ja bei der EON als ein Kunde behandelt, auch wenn wir faktisch zwei Parteien sind. Nun zahlte die Nachbrain zwei Monate lang nichts auf das gemeinsame EON-Konto ein, ich erinnerte sie höflich, als nichts passierte und sie so tat, als habe sie kein Geld, versuchte ich ihr zu erklären, dass sie sich in meine Lage hineinversetzen solle.. lange Rede, kurzer Sinn: Die Nachbarin hat nun doch auf einmal Geld und möchte eine Trennung der Heizungsanlage. Um bitte nicht missverstanden zu werden: Die Idee der Trennung ist hervorragend, , ich wollte zum jetzigen Zeitpunkt eben noch keine neue Heizung finanzieren, wäre aber gewungen, wenn sie es durchsetzte, was sie ja nun darf und ich ich nicht verhindern will. Wenn nun die Trennung der Heizungsanlage bedeutete, dass ich auf einmal 3000 Euro aus dem Stand finanzieren müsste, weil die alte Heizungsanlage, die wir bisher gemeinsam benutzt haben, nun von mir alleine benutzt wird, ich auch noch die Umbau- Zähler, Rohrverlängerungs- Wanddurchbruchsarbeiten etc bezahlen muss, weil sie es will, dann habe ich einfach Engpässe. Wenn die Nachbarin alles "darf" und mir nur die alte Heizungsanlage ordnungsgemäß überstellen muss, dann wäre ich ja schon zufrieden, denn dann könnte ich mir alleine, auf meiner Seite, auch eine neue Anlage einbauen, wenn ich in Ruhe geschaut und verglichen habe, was ich will. (ich bin zwar immer noch der Meinung, dass es mit gutem Willen klappen müsste, eine gemeinsame Heizung zu zweit zu "bedienen", aber natürlich ist eine Trennung zu favorisieren, wenn es Unabhängigkeit bedeutet)

Die Möglichkeit, bei einem netten Nachbarschaftsplausch alles zu besprechen, ist nicht mehr möglich, da die Nachbarin sehr "böse" auf mich ist, dass ich sie auf nicht erfolgte Zahlungen für die Gemeinschaftsanlage aufmerksam machte. Das ist kurios, ich weiß. Ich erspare Ihnen Details der "nachbarschaftlichen" Auseinandersetzung zu diesem Thema.

Für mich stand im Moment die Frage im Vordergrund, dass der Nachbar die Gemeinschaftsanlage ohne meine Genehmigung trennen darf und die Kosten dafür tragen muss. Das darf er, das muss er. Habe ich verstanden.

Ich befürchte allerdings, dass die Nachbarin sich eine neue Anlage anschafft, ich mich weigere, die Kosten für die Trennung mit zu übernehmen, sie dann so reagiert, dass sie mir die nicht angeschlossene, alte Heizungsanlage dann "so stehen lässt", ich also ohne Versorgung bin. Habe ich recht, wenn ich vermute, dass ich, obwohl sie die Kosten tragen muss, meine Kosten dennoch tragen werde, da sie die ja nicht tragen wird, wie sie es mir schriftlich mitgeteilt hat und ich ohne Heizung und Wasser nicht "leben" möchte? Das ist eine rhetorische Frage.

Das eine ist immer das Recht, das andere die Realität, die das Recht "aushebelt".


Ich danke Ihnen für Ihre Ratschläge und die informative und erhellende Antwort!!

Ihre M. Ahrens



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 Verfasst am: 06.06.2008 09:11:55 Titel: Re: Nachbarschaftsrecht im Doppelhaus
Liebe (r) Frau / Herr Ahrens,

von einer öffentlichen Rechtsauskunft ist mir leider nichts bekannt.
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 Verfasst am: 06.06.2008 09:05:24 Titel: Re: Nachbarschaftsrecht im Doppelhaus
Das was Sie beschreiben beinnhaltet zwei Dinge :

A.
Die Heizungsanlage. Ihr Nachbar kann, wenn er möchte, sich ohne Baugenehmigung, eine eigene Heizanlage einbauen (lassen).
Notwendig ist lediglich eine Abstimmung mit dem Schornsteinfeger.
Auch dabei ist aber Bewegung in der Sache. Der Gesetzgeber ist gerade dabei das "Monopol" der SChornsteinfeger
durch Gesetz zu brechen. Es könnte sein, daß Ihr Nachbar sich eine "Heizquelle" nach der Gesetzesänderung einbauen
läßt, für die er auch den SChornsteinfeger nicht mehr benötigt.
An diesem Vorhaben können Sie ihn nicht hindern. Jetzt nicht, auch später nicht.


B.
In Deutschland besteht zwar eine "Regelungswut" des Gesetzgeber, aber dennoch Vertragsfreiheit. Und einen Vertrag haben Sie
offenbar mit Ihrem Nachbarn. Nun müßte man sich anschauen, ob und wann Ihr Nachbar aus diesem Vertrag aussteigen kann.
Manchmal geht das rein mündlich, die Parteien verragen sich und alles ist Gut.
Manchmal streiten sich aber die Parteien und dann gibt es auch Beweisprobleme.
Beispiel : Einen Mietvertrag können Sie mündlich abschließen, müßen ihn aber schriftlich kündigen.

Ihr Fall scheint auf den ersten Blick so zu sein, daß Ihr Nachbar "sich von Ihnen trennen kann", aber dann auch wohl alle Kosten der
Trennung übernehmen werden muß - ausser es ist etwas anderes vereinbart.

Und was zwischen Ihnen und Ihrem Nachbarn vereinbart ist kann hier niemand sagen. Niemand war bei dem Vertragsabschluß
dabei.


Und bevor Sie zu einem Anwalt rennen hätte ich noch folgenden Tipp auf Lager :

Sie haben sich ja mehr oder weniger "freiwillig" zu einander gefunden. Wie wäre es mit einem offenem Gespräch ?

Lassen Sie sich doch mal abends bei einer Tasse Tee in Ruhe erklären, was er vorhat.
Selbst wenn Sie mit dem Nachbarn "verheiratet" wären könnte er sich von Ihnen trennen. Ist nun mal so.
Man / frau kann auch seine Kinder / Eltern aus dem Hause werfen, aber die bleiben doch immer die
Blutsverwandte, egal wie weit die weg ziehen.

Und wenn Ihr Nachbar nun "seine Gründe" hat, warum er sich "trennen" möchte, dann lassen Sie ihn sich doch trennen
und bemühen Sie sich - ohne Anwalt, ohne Behörde, ohne Gericht - einen Weg finden, der für beide Seiten
gangbar ist.

Schönen Gruß nach Bargteheide
sagt Theodor

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 Verfasst am: 05.06.2008 16:56:02 Titel: Re: Nachbarschaftsrecht im Doppelhaus
Liebe Frau Eberhardt,

vielen Dank für die Antwort! Wenn es sich um eine privatrechtliche Frage handelt, muss ich wohl einen Rechtsanwalt konsultieren, oder gibt es dafür die sog. Öffentliche Rechtsauskunft?

Vielen Dank, ich bin einen Schritt weiter!


Herzliche Grüße


M. Ahrens
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 Verfasst am: 05.06.2008 07:45:07 Titel: Re: Nachbarschaftsrecht im Doppelhaus
Liebe (r) Frau / Herr Ahrens,

die von Ihnen gestellten Fragen kann ich Ihnen leider nicht beantworten, da sie aus dem Gebiet des Privatrechts stammen.
Hierzu müssten Sie sich tatsächlich anderweitig erkundigen.
Für baurechtliche Fragen ( Umnutzungen, bauliche/ statische Veränderungen des Gebäudes usw.) stehe ich Ihnen allerdings gerne "Rede und Antwort".
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 Verfasst am: 04.06.2008 18:23:10 Titel: Nachbarschaftsrecht im Doppelhaus
Ich bin seit 3 Jahren Besitzerin eines Doppelhauses in Bargteheide. Beim Einzuh habe ich selbstverständlich
akzeptiert, dass es lediglich eine gemeinsame Gasheizungsanlage gibt, die allerdings ein kompliziertes Abrechnungsverfahren verlangt, was bisher erfolgreich war. Es muss jeweils ermittelt werden, welcher Kaltwasserzulauf, Heißwasserverbrauch und Gasverbrauch individuell verbraucht wurde usw. Das Haus wurde 1990 gebaut, natürlich entspricht die Heizung nicht dem modernsten Standard. ich würde gerne für eine neune Anlage plädieren, kann sie aber im Moment nicht finanzieren. Nun kommt der Nachbar auf die Idee, die Heizungsanlage, also die Gemeinschaftsanlage trennen zu wollen, so dass er sich eine neue kleinere Anlage anschafft und mir dann die "alte" überlässt. Er verlangt selbstverständlich von mir, dass ich mich an den Umbaukosten beteilige und alle Kosten trage, die in diesem Zusammenhzang entsehen, wie das Setzen neuer Zähler, das Trennen der Rohre etc. Ich bin selbstverständlich bereit, für das zu zahlen, was die Nutzung der Gemeinschaftsanlage betrifft, die Kosten für Wartung etc, werden ja geteilt und ich bin keine säumige Zahlerin. Nun habe ich aber das geld weder für eine eigene neue Heizungsanlage noch für Kosten, die durch eine "Trennung" für mich entstehen.
Meine Frage lautet nun: Muss ich eigentlich meine Zustimmung erteilen, wenn die Gemeinschaftsanlage verändert werden soll oder darf mich der Nachbar vor vollendete Tatsachen stellen und mir zwangsweise androhen, die Kosten zu übernehmen? Darf er mir, falls ich mich weigerte, der "Trennung" zuzustimmen, zwangsweise und heimlich die Heizungsanlage trennen? Gibt es in diesem fFalle auch Rechte für den Doppelhausbesitzer, der die Heizungsanlage momentan nicht verändern kann oder muss er alles schlucken.
Ich wäre Ihnen für eine Antwort dankbar. Muss ich einen Anwalt fragen oder findet sich das in einem Gesetzestext?

Vielen Dank im Voraus
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